Integration
Integration und Teilhabe von Zugewanderten
Die Koordinierungsstelle Integration und Teilhabe (KIT-Stelle) wurde erstmals im Jahr 2015 vom Land Schleswig-Holstein eingerichtet, seit 2019 befasst sie sich als Koordinierungsstelle Integration und Teilhabe mit allen Fragestellungen, die es zugewanderten Menschen im Kreisgebiet erleichtert, sich zu integrieren und die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben. Das Land Schleswig-Holstein fördert seit 2019 bis zu 30 Koordinierungsstellen für Integration und Teilhabe in den Kreisen und kreisfreien Städten.
Das Ziel der Koordinierungsstelle ist es, zugewanderte Menschen frühzeitig zu stärken, so dass sie die Herausforderungen einer Integration meistern und ihren Weg im System finden.
Die Koordinierungsstelle kooperiert dazu mit allen kreisangehörigen Ämtern und Gemeinden, Migrationssozialberatungsstellen und Trägern aus den Bereichen Sprache, Arbeit und Ausbildung, Gesundheit etc. und schafft im Rahmen verbindlicher und kooperativer Netzwerke bedarfsgerechte Integrationsangebote.
Mehr Informationen
Die Koordinierungsstelle arbeitet auf Basis der aktuellen „Richtlinie zur Förderung von Koordinierungsstellen für Integration und Teilhabe in den Kreisen und kreisfreien Städten (KITs)“, welche am 1. Januar 2022 in Kraft trat. Die KIT-Stellen arbeiten hierzu eng mit dem Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein zusammen.
Zur Umsetzung der in der Richtlinie genannten Ziele werden in den folgenden genannten Themenfeldern Netzwerke, Arbeitskreise, Projektgruppen, Fachveranstaltung etc. durchgeführt:
- Netzwerk Arbeit und Integration
- Runder Tisch Ausbildung
- Netzwerk Sprache
- Netzwerk Kommunen und Integration
- Netzwerk Gesundheit
- Netzwerk Frauen und Integration
- Migrantenselbstorganisationen vor Ort
- Koordinierungsrunden Migrationssozialberatungsstellen
- Stärkung der Interkulturellen Öffnung und Transkulturellen Kompetenz
- Ehrenamtskoordinierung
Wünschen Sie hierzu nähere Informationen (z.B. zu Themenschwerpunkten), können Sie sich gern bei der KIT-Stelle melden.
Die Richtlinie zur Förderung von Koordinierungsstellen für Integration und Teilhabe in den Kreisen und kreisfreien Städten finden Sie an dieser Stelle.
Bericht über die Entwicklung der Zuwanderung im Kreis Rendsburg-Eckernförde
Ziel des Berichtes ist es, die Kreispolitik, die Städte, Ämter und Gemeinden und die Kreisverwaltung über die Entwicklung der Zuwanderung zu informieren. Der Bericht erscheint am 25. jeden Monats.
Bericht über die Entwicklung der Zuwanderung in Schleswig-Holstein
Das Land Schleswig-Holstein veröffentlicht monatlich einen Bericht zur Entwicklung der Zuwanderung im Land.
Bereits seit 2016 stellt der Kreistag Gelder zur Förderung der Integrationsarbeit im Rahmen von jährlichen Integrationsprojektförderungen zur Verfügung.
Der Kreistag hat entschieden, Mittel in Höhe von 180.000 € für die Förderung von Integrationsprojekten im Kreisgebiet in den Haushalt für das Jahr 2024 einzustellen. Förderfähig sind Anträge von Vereinen, Verbänden, Kommunen, Schulen, Institutionen, gemeinnützigen Gesellschaften und der Kreisverwaltung. Die Kreispolitik hat Leitlinien beschlossen, welche als Grundlage zur Vergabe dieser Mittel dienen sollen.
Die Leitlinien finden Sie unter Leitlinien Integrationsmittel 2024.
Geförderte Integrationsprojekte im Kreis Rendsburg-Eckernförde finden Sie hier auszugsweise.
Sollten Sie ebenfalls einen Bedarf vor Ort feststellen und ein Integrationsprojekt in Erwägung ziehen, lassen Sie sich gerne von uns beraten. Die bisher eingereichten Projektbeschreibungen sind zur weiteren Verwendung und Verbreitung freigegeben worden.
Eine Übersicht der aktuell laufenden Integrationsprojekte ist im jeweiligen monatlichen Zuwanderungsbericht enthalten. Den Zuwanderungsbericht finden Sie auf dieser Seite unter dem Punkt "Richtlinie, Konzept und Berichtswesen".