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Zuwanderung

Aktuelles

Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) - Hinnahme von Mehrstaatigkeit und Auflagen

Mit Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes (27.06.2024) werden Auflagen, die auf Grundlage des § 10 Abs. 3a StAG erlassen wurden, ersatzlos aufgehoben. Sofern Sie in Verbindung mit einer Auflage nach § 10 Abs. 3a StAG (vorübergehende Hinnahme von Mehrstaatigkeit) eingebürgert worden sind, ist Ihre Auflage mit Inkrafttreten des StARModG unwirksam geworden. Mit dem neuen Gesetz wird nach dem Kenntnisstand vom 27.06.2024 die dauerhafte Hinnahme von Mehrstaatigkeit grundsätzlich ermöglicht. Sämtliche Vorschriften im StAG, die der Vermeidung der dauerhaften Entstehung von Mehrstaatigkeit dienen, werden ersatzlos aufgehoben und haben sich somit erledigt (§ 10 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3a, §§ 12, 25, 29 StAG). 

Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an einbuergerung[at]kreis-rd.de.

 

 

Einbürgerungsfeier am 10.12.2024

Einbürgerungsfeier am 10.12.2024 – Der Kreis Rendsburg-Eckernförde begrüßt 51 neue deutsche Staatsangehörige

Am Dienstag, den 10.12.2024, erwarben 51 Personen aus 19 Ländern die deutsche Staatsangehörigkeit. Um diesen Schritt gebührend zu zelebrieren, fand im Kreistagssaal der Kreisverwaltung eine Einbürgerungsfeier statt. 

Die Einbürgerung ist ein wichtiger Meilenstein im Integrationsprozess. Die Voraussetzungen für eine Einbürgerung verdeutlichen dies: ein ausdrückliches Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung, Sprachkenntnisse, wirtschaftliche Integration, Straffreiheit sowie Kenntnisse über die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung.

Einbürgerung bedeutet Teilhabe, gleiche Rechte und Pflichten für alle, die hier leben und die Zukunft des Landes mitgestalten. Es geht um Zugehörigkeit, Respekt und Perspektive. Darauf haben viele Menschen, die am 10.12.2024. die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, seit vielen Jahren gewartet.

 

Geschäftszeiten

Hinweis: Für den Bereich Zuwanderung ist online ein Termin zu vereinbaren. Unangemeldete Personen können hier aus organisatorischen Gründen nicht auf einen frei werdenden Ansprechpartner warten.

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Der Fachdienst Zuwanderung des Kreises Rendsburg-Eckernförde bietet Ihnen zahlreiche Informationen und einen umfangreichen Service zu ausländerrechtlichen Fragen. Im Folgenden finden Sie Informationen zu den Themen Aufenthalt, Integration und Einbürgerung.

Hotline für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Der Fachdienst Zuwanderung bietet eine telefonische Hotline für Arbeitgebende an. Die Telefonnummer lautet

+49 4331 202-894.

Bitte beachten Sie, dass diese Durchwahl nur für Arbeitgebende bestimmt ist.

Die Hotline steht Arbeitgebenden montags und mittwochs von 10:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung.

Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

Download: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis