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Zuwanderung

Aktuelles

Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) - Hinnahme von Mehrstaatigkeit und Auflagen

Mit Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes (27.06.2024) werden Auflagen, die auf Grundlage des § 10 Abs. 3a StAG erlassen wurden, ersatzlos aufgehoben. Sofern Sie in Verbindung mit einer Auflage nach § 10 Abs. 3a StAG (vorübergehende Hinnahme von Mehrstaatigkeit) eingebürgert worden sind, ist Ihre Auflage mit Inkrafttreten des StARModG unwirksam geworden. Mit dem neuen Gesetz wird nach dem Kenntnisstand vom 27.06.2024 die dauerhafte Hinnahme von Mehrstaatigkeit grundsätzlich ermöglicht. Sämtliche Vorschriften im StAG, die der Vermeidung der dauerhaften Entstehung von Mehrstaatigkeit dienen, werden ersatzlos aufgehoben und haben sich somit erledigt (§ 10 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3a, §§ 12, 25, 29 StAG). 

Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an einbuergerung[at]kreis-rd.de.

 

 

Einbürgerungsfeier am 24.05.2024

Einbürgerungsfeier am 24.05.2024 – Der Kreis Rendsburg-Eckernförde begrüßt 58 neue deutsche Staatsangehörige

Eine Einbürgerung ist ein wichtiger und besonderer Schritt: Sie ermöglicht vollumfänglich gleichberechtigt teilzuhaben und das gesellschaftliche und politische Leben mitzugestalten.

Am Freitag, den 24.05.2024, erwarben 58 Personen aus zehn Ländern (Afghanistan, Dänemark, Ecuador, Spanien, Eritrea, Irak, Polen, Syrien, Ukraine und Ungarn) die deutsche Staatsangehörigkeit. Um diesen Schritt gebührend zu zelebrieren, fand im Kreistagssaal der Kreisverwaltung eine Einbürgerungsfeier statt. Kreispräsidentin Sabine Mues empfing die Einzubürgernden und deren Gäste mit einem Grußwort. Die Veranstaltung wurde musikalisch begleitet vom Schulchor der Herderschule Rendsburg.

 

Geschäftszeiten

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Der Fachdienst Zuwanderung des Kreises Rendsburg-Eckernförde bietet Ihnen zahlreiche Informationen und einen umfangreichen Service zu ausländerrechtlichen Fragen. Im Folgenden finden Sie Informationen zu den Themen Aufenthalt, Integration und Einbürgerung.

Hotline für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Der Fachdienst Zuwanderung bietet eine telefonische Hotline für Arbeitgebende an. Die Telefonnummer lautet

04331 / 202 894.

Bitte beachten Sie, dass diese Durchwahl nur für Arbeitgebende bestimmt ist.

Die Hotline steht Arbeitgebenden montags zwischen 10:00 - 12.00 Uhr und mittwochs zwischen 13:00 - 15:00 Uhr zur Verfügung.

Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

Download: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis