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Ukraine-Kompakt

Liebe Ukrainerinnen, liebe Ukrainer und andere Betroffene,

herzlich Willkommen im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Bestimmt haben Sie viele Fragen rund um das Thema Ihrer Flucht. Wir haben versucht, im Folgenden auf so viele Fragen wie möglich eine Antwort zu geben, um Sie bestmöglich auf Ihrem anstehenden Weg begleiten zu können. Bitte klicken Sie sich hierfür durch die Reiter. In den verschiedenen Reitern und auch innerhalb der von uns zur Verfügung gestellten Info-Links finden Sie zahlreiche Informationen auf ukrainischer, englischer und russischer Sprache. Hilfreich für Sie könnte zum Beispiel insbesondere die kreiseigene Checkliste auf ukrainischer Sprache sein oder auch die Seite des Landes Schleswig-Holstein „Ukraine aktuell“ oder die Seite des Bundes „Willkommen in Deutschland“. Dort sind alle Informationen für Sie übersetzt worden. Sollten Sie weiteren Übersetzungsbedarf haben, nutzen Sie gern den Google-Translator oder den Microsoft-Translator (beides auch als App für Android und iOS erhältlich) oder auch folgenden Link.

Sollte hingegen eine Beratung auf ukrainischer oder russischer Sprache erforderlich sein, können Sie sich zunächst per E-Mail an uns wenden. Sollte eine schriftliche Beantwortung Ihrer Anfrage nicht möglich sein, hinterlassen Sie ihre Telefonnummer. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Wir haben für Sie eine Hotline eingerichtet. An diese können sich die Bürgerinnen und Bürger des Kreises wenden, wenn sie zum Beispiel eine Unterkunft für Sie anbieten wollen. Aber auch Sie dürfen gerne dort anrufen und Fragen stellen. Ihnen wird dort auf Deutsch und Englisch weitergeholfen.

Sollte eine Beratung auf Ukrainisch oder Russisch erforderlich sein, können Sie sich zunächst per E-Mail an uns wenden. Sollte eine schriftliche Beantwortung Ihrer Anfrage nicht möglich sein, hinterlassen Sie ihre Telefonnummer. Wir melden uns dann bei Ihnen.

Die Hotline erreichen Sie wie folgt:

+49 4331 202-877

Sie können auch eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an uns schicken! Die E-Mail Adresse lautet: ukraine[at]kreis-rd.de

 

Informationen für geflüchtete Personen

Registrierung und Leistungen

Unabhängig von Ihrem Einreisedatum, vereinbaren Sie bitte mit unserer Zuwanderungsbehörde einen Termin zur Registrierung.

Klicken Sie hier bitte auf den Punkt Zuwanderung. Dann werden Sie durch die nächsten Schritte zur Terminvergabe geleitet.

Falls ein Termin für mehrere Personen nicht mehr in nächster Zeit zur Verfügung steht, buchen Sie gern für jede Person einzelne Termine (einzelne Termine sind meist noch verfügbar).

Wichtig:
Den Termin zur Registrierung können Sie nur im Ausnahmefall ohne Meldebescheinigung wahrnehmen! Sie erhalten dann die Fiktionsbescheinigung erst nach dem Nachreichen der Meldebescheinigung.

Eine Checkliste was Ihre nächsten Schritte nach Ankunft bei uns im Kreisgebiet sein sollten bzw. können finden Sie in ukrainischer Sprache hier und in deutscher Sprache hier.

 

Sie erhalten als geflüchtete Person aus der Ukraine einen vorübergehenden Aufenthaltsstatus! Bitte melden Sie sich hierfür bei unserer Zuwanderungsbehörde und vereinbaren Sie einen Termin.

Unabhängig vom Einreisedatum in die Bundesrepublik Deutschland eingereist bzw. geflüchtet sind, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz. Die Aufenthaltserlaubnis wird unabhängig vom Erteilungsdatum bis 04.03.2026 erteilt.

Eine Checkliste was Ihre nächsten Schritte nach Ankunft bei uns im Kreisgebiet sein sollten bzw. können finden Sie in ukrainischer Sprache hier und in deutscher Sprache hier.

 

Der elektronische Aufenthaltstitel ermöglicht Ihnen online angebotene Behördendienstleistungen und kommerzielle Online-Dienstleistungen schnell und einfach digital zu erledigen. Sie können sich zudem mit dem elektronischen Aufenthaltstitel schnell, einfach und datensicher online ausweisen.

In der Informationsbroschüre des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge erfahren Sie Schritt für Schritt wie Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel aktivieren und einrichten und welche (weiteren) Nutzungsmöglichkeiten Ihnen damit zur Verfügung stehen. Den Link zur Informationsbroschüre in mehreren Sprachen finden Sie hier

 

 

Ja. Ein Anspruch auf Sozialleistungen besteht. Hierfür müssen Sie folgendes tun:

Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei unserer Zuwanderungsbehörde. Termine können Sie online hier  vereinbaren („++Ukraine++ Aufenthaltstitel beantragen“ auswählen).

Sie durchlaufen dann die Registrierung und erhalten eine sogenannte  Fiktionsbescheinigung. Damit haben Sie Anspruch auf Sozialleistungen (Sozialamt oder Jobcenter) und damit dürfen Sie auch eine Arbeit aufnehmen. Zur Fiktionsbescheinigung lesen Sie bitte den Reiter „Was ist eine Fiktionsbescheinigung und wie lange gilt sie?“.

Aufgrund der hohen Anzahl an aufzunehmenden Personen kann es sein, dass Sie erst in ein paar Wochen einen Termin bei uns in der Zuwanderungsbehörde bekommen. Machen Sie sich bitte keine Sorgen deshalb! Uns ist bewusst, dass es unter Umständen zu längeren Wartezeiten kommen kann. Keinesfalls werden Sie deshalb wieder zurück in die Ukraine geschickt. Warten Sie bitte auf Ihren Termin und nehmen Sie Ihren Termin wahr. Sagen Sie bitte Bescheid, falls Sie verhindert sein sollten, damit wir den Termin anderweitig vergeben können. Wir arbeiten unter Hochdruck daran, alle Angelegenheiten so schnell wie möglich zu bearbeiten. Sprechen Sie bitte Ihren Ansprechpartner vor Ort an, wenn Sie Hilfe benötigen!

Wenn Sie bereits vor Ihrem Termin bei uns Unterstützung (Wohnraum/ärztliche Hilfe/Geld) benötigen, können Sie sich bereits vor Ihrem Termin an das örtliche Sozialamt wenden.

Sollten Sie über eine Erstaufnahmeeinrichtung zu uns gelangt sein, wurden Sie dort bereits registriert. Damit stehen Ihnen Leistungen zu.

Die Leistungen stehen Ihnen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz zu! Den Wortlaut finden Sie hier

Eine Checkliste was Ihre nächsten Schritte nach Ankunft bei uns im Kreisgebiet sein sollten bzw. können finden Sie in ukrainischer Sprache hier und in deutscher Sprache hier.

 

Wenn Sie bei unserer Zuwanderungsbehörde einen Termin vereinbart haben, bekommen Sie erst einmal eine sogenannte Fiktionsbescheinigung. Die Fiktionsbescheinigung ist ein vorläufiges Dokument, mit dem Sie dann zum Beispiel auch arbeiten gehen können. Geldleistungen bekommen sie schon vorher! Bitte lesen Sie hierfür den Reiter „Erhalte ich als Kriegsflüchtling Sozialleistungen?“.

Die Fiktionsbescheinigung gilt – erst einmal – drei Monate! Aber bitte machen Sie sich keine Sorgen! Sie werden nicht zurück in die Ukraine geschickt, wenn die drei Monate abgelaufen sind! In der Regel wird innerhalb der drei Monate eine sogenannte Aufenthaltskarte erstellt. Die Bestellung der Aufenthaltskarte dauert in der Regel 6 bis 8 Wochen. Sie erhalten dann von der Bundesdruckerei Post, wenn die Aufenthaltskarte abholbereit ist. Sie holen Ihre Aufenthaltskarte dann in der Zuwanderungsbehörde in Rendsburg ab. Bitte vereinbaren Sie dafür wieder einen Termin zur Abholung.

Einen Termin können Sie hier buchen.

Dort gehen Sie auf Zuwanderung, dann auf Termin vereinbaren und dann klicken Sie bitte auf „Abholung von Aufenthaltstiteln und Ausweisen“ und folgen den nächsten Schritten.

 

Nein. Das ist nicht zwingend notwendig, denn Sozialleistungen und eine Erwerbstätigkeitserlaubnis erhalten Sie bereits mit Ihrem Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz (vergleiche hierzu: „Wie ist mein Aufenthaltsstatus?“). Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie darüber hinaus noch einen Asylantrag stellen.

 

Aufgrund der hohen Anzahl an aufzunehmenden Personen kann es sein, dass Sie erst in ein paar Wochen einen Termin bei uns in der Zuwanderungsbehörde bekommen. Machen Sie sich bitte keine Sorgen deshalb! Uns ist bewusst, dass es unter Umständen zu längeren Wartezeiten kommen kann. Keinesfalls werden Sie deshalb wieder zurück in die Ukraine geschickt. Warten Sie bitte auf Ihren Termin und nehmen Sie Ihren Termin wahr. Sagen Sie bitte Bescheid, falls Sie verhindert sein sollten, damit wir den Termin anderweitig vergeben können. Wir arbeiten unter Hochdruck daran, alle Angelegenheiten so schnell wie möglich zu bearbeiten.

Sprechen Sie Ihren Ansprechpartner vor Ort an, wenn Sie (dringende) Hilfe benötigen oder wenden Sie sich schon einmal an das örtliche Sozialamt.

Eine Checkliste was Ihre nächsten Schritte nach Ankunft bei uns im Kreisgebiet sein sollten bzw. können finden Sie in ukrainischer Sprache hier und in deutscher Sprache hier.

 

Sie können Ihren Aufenthaltstitel verlängern lassen! Das geht jedoch nicht automatisch. Wir bitten Sie hierfür, bei uns in der Zuwanderungsbehörde einen Termin zur Verlängerung zu vereinbaren („++Ukraine++ Aufenthaltstitel beantragen“ auswählen).

 

 

Nein, die Bundesregierung erließ eine Verordnung, nach der alle Aufenthaltstitel bis zum 04.03.2025 fortgelten. Ein persönliches Erscheinen ist nicht notwendig. Alle Betroffenen erhalten im Januar 2024 ein entsprechendes Schreiben.
Einzige Voraussetzung ist das Vorliegen eines gültigen Nationalpasses (biometrisch).

 

 

Nein, grundsätzlich werden keine Reisepässe für Ausländer mehr ausgegeben, da ein unbedingt notwendiger Nationalpass über das Konsulat oder die Botschaft beantragt werden kann.
Der gültige Nationalpass (biometrisch) ist der Ausländerbehörde vorzulegen.

Unterkunftsfragen

Sie müssen nicht in eine Aufnahmeeinrichtung, wenn Sie über einen Aufenthaltstitel verfügen oder sich visumsfrei in Deutschland aufhalten.
Sie müssen grundsätzlich in eine Aufnahmeeinrichtung, wenn Sie ein Asylgesuch geäußert haben, denn dann gelten die allgemeinen asylrechtlichen Regelungen zur Aufnahme und (bundesweiten) Verteilung.

 

Schön, dass Sie bereits eine Unterkunft gefunden haben und aufgenommen worden sind! Sie müssen sich nun bei der Zuwanderungsbehörde einen Termin  buchen („++Ukraine++ Aufenthaltstitel beantragen“ auswählen). Lesen Sie bitte auch den Reiter unter dem Punkt Registrierung und Leistungen „Wo kann ich mich als geflüchtete Person registrieren lassen?“.

Bitten Sie die Personen vor Ort um Hilfe oder wenden Sie sich ans örtliche Sozialamt.

 

Sie dürfen innerhalb des Kreises Rendsburg-Eckernförde umziehen. Bei begründeten Ausnahmen (wie zum Beispiel einer Familienzusammenführung) können Sie eine Genehmigung bei unserer Zuwanderungsbehörde beantragen. Vereinbaren Sie hierfür bitte Termin.

 

Wir haben bei den letzten Ankünften die Erfahrungen gesammelt, dass einige Haustiere (wie Hunde oder Katzen) mitgebracht werden. Deshalb bemühen wir uns, für Sie eine Unterkunft zu finden, in welcher auch Ihr Tier untergebracht werden kann!

 

 

Ja. Sie können selbstverständlich jederzeit eigenverantwortlich in Ihre Heimat zurückkehren. Bitte melden Sie sich beim Sozialamt oder Einwohnermeldeamt ab.

 

Gesundheit

Bitten Sie die Personen vor Ort oder das Sozialamt um Hilfe.

Ärztliche und psychotherapeutische Ansprechpartner finden Sie über die kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein.

Bei Notfällen wählen Sie bitte den Notruf (Telefonnummer: 112).

Hilfe bei Gewalt gegen Frauen und Kinder und für Schwangere in Not finden Sie bei dem:

  • Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
    8000 116 016
     
  • Hilfetelefon „Sexueller Missbrauch“
    0800 22 55 530
  • Hilfetelefon „Schwangere in Not
    0800 40 40 020

Mehr Informationen zu den Hilfetelefonen finden Sie hier.

Hier gelangen Sie auf die Homepage zur kostenlosen medizinischen Telefonberatung für geflüchtete Personen aus der Ukraine. 

Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holsteins hat FAQs zur medizinischen Versorgung von ukrainischen Staatsangehörigen erstellt. Die FAQs finden Sie hier

Hier klicken, gelangen Sie zu einer Linkübersichtsseite des Kooperationsverbundes für gesundheitliche Chancengleichheit. Hier erhalten Sie mehrsprachige Informationen zu zahlreichen Gesundheitsthemen (z. B. Informationen für Familien mit kleinen Kindern, Krisenchat Ukraine, Psychosoziale Online-Beratung und vieles mehr).

 

 

Die Impfung schützt Sie vor schweren Krankheitsverläufen, verringert die Ansteckungsgefahr und entlastet das Personal in Krankenhäusern. So kann es sich um Notfälle und alle kranken Personen besser kümmern. Informieren Sie sich über die Impfung und lassen Sie sich bitte impfen!

Hier in Deutschland sind folgende Impfstoffe zugelassen:

  • BioNtech, Pfizer
  • Moderna
  • Johnson&Johnson
  • AstraZeneca
  • Novavax
  • Sputnik V ist in Deutschland derzeit nicht zugelassen.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat angekündigt eine Empfehlung dahingehend herauszugeben, dass für geflüchtete Personen aus der Ukraine, welche mit dem Sputnik V Impfstoff grundimmunisiert sind auch in Deutschland als geimpft gelten. Dies steht jedoch noch im Widerspruch zum Infektionsschutzgesetz (§ 22 IfSG). Sobald hierzu eine endgültige und rechtssichere Entscheidung getroffen wurde, werden wir Sie hier informieren.

Wenn Sie mehr Informationen auf einen Blick auf Ukrainisch, Deutsch, Englisch oder auch Russisch zu den Impfstoffen und deren Wirkweise etc. haben möchten, klicken Sie hier.

Einen Informationsflyer über die Corona-Schutzimpfung in Deutschland auf ukrainischer Sprache finden Sie hier.

Einen Informationsflyer über die Corona-Schutzimpfung in Deutschland auf deutscher Sprache finden Sie hier.

Einen Informationsflyer über die Corona-Schutzimpfung in Deutschland auf englischer Sprache finden Sie hier.

Einen Informationsflyer über die Corona-Schutzimpfung für Kinder von 5 bis 11 Jahren auf ukrainischer Sprache finden Sie hier.

Einen Informationsflyer über die Corona-Schutzimpfung für Kinder von 5 bis 11 Jahren auf deutscher Sprache finden Sie hier

Einen Informationsflyer über die Corona-Schutzimpfung für Kinder von 5 bis 11 Jahren auf englischer Sprache finden Sie hier.

 

Nach dem Masernschutzgesetz müssen Eltern nachweisen, dass ihre Kinder vor Eintritt in eine Gemeinschaftseinrichtung (z. B. Kindergarten oder Kinderpflegestätte) eine Schutzimpfung gegen Masern erhalten haben. Mit dieser Pflicht wird bezweckt, eine Weiterverbreitung von Maserninfektionen zu unterbinden und damit gesundheitlichen Schädigungen von jüngeren Kindern und Kontaktpersonen zu verhindern.

Um einen vollen Impfschutz gegen Masern zu erlangen, sind in der Regel zwei Impfungen nötig. Um geflüchteten Kindern eine schnellstmögliche Integration zu ermöglichen, dürfen sie bereits bei Vorliegen einer ersten Impfung in die Kindesbetreuungseinrichtungen. In einem Zeitraum von vier Wochen muss dann jedoch die Zweitimpfung erfolgen. Ansonsten ist ihnen der (weitere) Aufenthalt in Kinderbetreuungseinrichtungen untersagt.

Für schulpflichtige Kinder kann eine Aufnahme in den Schulunterricht ohne entsprechenden Nachweis über eine vollständige Masernschutzimpfung bereits jetzt nicht untersagt werden.

Alle Informationen zu der Masernschutzimpfung in ukrainischer Sprache finden Sie hier und hier

Weitere Informationen auf deutscher Sprache finden Sie hier  und auch hier.

Weitere Informationen auf englischer Sprache finden Sie hier

Weitere Informationen auf russischer Sprache finden Sie hier.

 

Obwohl Tuberkulose medikamentös behandelbar ist, zählt Tuberkulose in armen Ländern (noch vor dem HI-Virus) zu den am häufigsten zum Tode führenden Infektionskrankheiten! Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erkranken jedes Jahr etwa 10 Millionen Menschen an Tuberkulose und etwa 1,5 Millionen Menschen sterben daran (Quelle: RKI). Deshalb ist eine Tuberkulose Impfung dringend empfohlen.

Informationen in ukrainischer Sprache zur Tuberkuloseschutzimpfung finden Sie hier

Informationen in deutscher Sprache zur Tuberkuloseschutzimpfung finden Sie hier

Informationen in englischer Sprache zur Tuberkuloseschutzimpfung finden Sie hier

Informationen in russischer Sprache zur Tuberkuloseschutzimpfung finden Sie hier

 

Hilfsangebote

Das Familienzentrum Rendsburg-Hoheluft „Luftikus“ bietet jeden Montag einen Nachmittags-Café, jeden Mittwoch eine Spiel- und Bastelzeit oder auch jeden Freitag eine Frühstückszeit für geflüchtete Personen aus der Ukraine an. Alle Angebote sind kostenfrei ohne vorherige Anmeldung wahrnehmbar.

Alle weiteren Informationen finden Sie auf diesem Flyer. 
 

Bitten Sie die Personen vor Ort oder das Sozialamt um Hilfe. Die Einrichtungen und/oder die Personen, die Sie aufgenommen haben, helfen Ihnen sicher gerne weiter.

 

Bitten Sie die Personen vor Ort oder das Sozialamt um Hilfe.

Ärztliche und psychotherapeutische Ansprechpartner können Sie über die Seite der  kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein finden.

Bei Notfällen wählen Sie bitte den Notruf (Telefonnummer: 112).

Hilfe bei Gewalt gegen Frauen und Kinder und für Schwangere in Not finden Sie bei dem:

  • Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
    08000 116 016
  • Hilfetelefon „Sexueller Missbrauch“
    0800 22 55 530
  • Hilfetelefon „Schwangere in Not“
    0800 40 40 020

Mehr Informationen zu den Hilfetelefonen finden Sie hier

 

Arbeit und Ausbildung

Ja. Sobald Sie einen vorübergehenden Aufenthaltsstatus (sog. Fiktionsbescheinigung) haben, dürfen Sie arbeiten. Dies erfolgt bei der Zuwanderungsbehörde (vergleichen Sie dazu: „Wie ist mein Aufenthaltsstatus?“ unter der Überschrift „Registrierung und Leistungen“). Wenn Sie sich unsicher sind, dann sprechen Sie das Thema in Ihrem Termin an.

 

Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium besitzen und eine Arbeitsstelle gefunden haben, melden Sie sich bitte bei der Zuwanderungsbehörde. Hierzu vereinbaren Sie einen Termin. Dann können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der Beschäftigung erhalten. Termine können Sie online hier vereinbaren.

 

 

Sollte noch keine Sozialversicherungsnummer (im Folgenden: SV-Nummer) für Sie existieren, beantragt der Arbeitgeber die SV-Nummer für Sie. Dazu benötigt er Ihr Geschlecht, Ihren Geburtsnamen und -ort sowie Ihr Geburtsdatum. Die Deutsche Rentenversicherung stellt Ihnen den Ausweis mit der SV-Nummer aus. Sie dürfen arbeiten, sobald sie die Fiktionsbescheinigung oder die Aufenthaltskarte besitzen (vergleichen Sie hierzu gern die Reiter „Was ist eine Fiktionsbescheinigung und wie lange gilt sie?“ unter der Überschrift Registrierung und Leistungen und „Darf ich hier arbeiten gehen?“ unter der Überschrift Arbeit und Ausbildung).

Ihre Steueridentifikationsnummer erhalten Sie, sobald Sie sich beim Einwohnermeldeamt gemeldet haben. Diese erhalten Sie dann automatisch per Post. Die Steueridentifikationsnummer teilen Sie dann bitte Ihrem Arbeitgeber mit, sollten Sie sich in einem Arbeitsverhältnis befinden. Ihr Arbeitgeber benötigt die Nummer für den Lohnsteuerabzug.

Für den Fall, dass keine Meldung beim Einwohnermeldeamt erfolgt ist:

Steuerpflichtige Personen, die nicht in Deutschland gemeldet sind, hier aber Einkünfte erzielen, müssen beim zuständigen Finanzamt nachfragen. Das Finanzamt fordert Ihre Steuer-ID dann beim BZSt an. Sie selbst können diese nicht beim BZSt beantragen.

 

Sonstiges, hilfreiche Links

Sie dürfen Ihre ukrainische Fahrerlaubnis ab dem Zeitpunkt Ihrer Einreise in die Bundesrepublik für einen Zeitraum von 6 Monaten nutzen. Nach Ablauf der 6 Monate dürfen Sie mit Ihrer ukrainischen Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik nicht mehr mit dem Auto fahren. Das liegt daran, dass die Ukraine nicht der EU angehört. Sie müssen sich dann u.a. mit einer Fahrschule Ihrer Wahl in Verbindung setzen und die praktische sowie theoretische Prüfung absolvieren. Wegen der genauen Bedingungen des Erwerbs einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis, setzen Sie sich bitte mit unserem zuständigen Fachdienst Verkehr in Verbindung und informieren Sie sich im Internet.

Änderung zur Gültigkeit ukrainischer Fahrerlaubnisse über sechs Monate nach Einreise in das Bundesgebiet hinaus:

Die Geltung der einzelnen Anerkennungen läuft gemäß EU-Verordnung mit Ende des Schutzstatus, spätestens am 06.03.2025 ab. Unter anderem ist hier enthalten:

Gültige ukrainische Führerscheine werden anerkannt. Einer Umschreibung o.ä. bedarf es nicht, sodass für die Inhaber und Fahrerlaubnisbehörden nichts zu veranlassen ist.

Ukrainische Führerscheine müssen nicht übersetzt werden. Dennoch ist eine Umschreibung möglich. Alle Informationen finden Sie auf unserer Homepage. Es ist dann die Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung notwendig.
 

 

Informationen für Bürgerinnen und Bürger im Kreisgebiet

Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises zeigen eine beeindruckende Hilfsbereitschaft. Hierfür bedanken wir uns ganz herzlich. Wir möchten die Hilfsorganisationen und Sammelstellen jedoch nicht überlasten. Nur dann können diese den Geflüchteten hier vor Ort, aber auch den Menschen in der Ukraine selbst sowie in den angrenzenden Ländern sinnvoll und koordiniert helfen.

Wir arbeiten deshalb gemeinsam mit den Hilfsorganisationen unter Hochdruck an einer Übersicht von Stellen, an denen Sachspenden gesammelt werden können. Diese veröffentlichen wir an dieser Stelle umgehend, sobald erste Sammelstellen abgesprochen sind. Diese werden sodann stetig aktualisiert.

 

Es gibt zahlreiche Spendenaktionen. Einige Spendenaktionen von anerkannten Hilfsorganisationen möchten wir im Folgenden ohne Anspruch auf Vollständigkeit auflisten:

  • Aktion Deutschland Hilft
    Aktion Deutschland Hilft ist ein Bündnis deutscher Hilfsorganisationen, darunter die Johanniter oder auch Malteser.
     
  • Caritas in Schleswig-Holstein
    Auch die Caritas in Schleswig-Holstein bittet um Spenden, um die humanitäre Hilfe in der Ukraine zu unterstützen.

    Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e.V.
    IBAN: DE09520604100006400000
    Verwendungszweck: Ukrainehilfe
     
  • Save the Children
    Wer speziell Kindern in der Ukraine helfen möchte, kann an die Kinderhilfsorganisation Save the Children spenden.
     
  • Deutsches Rotes Kreuz
    Im Rahmen eines Soforthilfeprojektes stellt das DRK umfassende Hilfsmaßnahmen zur Versorgung der Zivilbevölkerung und der Menschen auf der Flucht bereit.
     
  • Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde
    Auch der Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde hat ein Spendenkonto zur Hilfe für die Ukraine eingerichtet.
    Die IBAN lautet: DE89 5206 0410 0806 4041 20
    Verwendungszweck: Ukraine-Hilfe

     

 

 

Den Bedarf an dolmetschenden Personen können wir derzeit nur sehr schwer abschätzen. Melden Sie sich deshalb bereits jetzt, wenn Sie über gute Ukrainisch- und/oder Russischkenntnisse verfügen.
Wir nehmen jedes Angebot mit großer Dankbarkeit in unsere Liste auf und kommen auf Sie zu, sobald Ihre Kenntnisse gefragt sind.

Idealerweise melden Sie sich mit Ihren Kontaktdaten und einer Angabe der vorhandenen Sprachkenntnisse per E-Mail mit dem Betreff „Dolmetscherangebot“. Unsere E-Mailadresse lautet: ukraine[at]kreis-rd.de.

 

 

Liebe Bürgerin, lieber Bürger,

sicher haben Sie unseren Flyer schon erhalten, welcher Ihnen per Hauspost zugegangen ist. Der Umfang der aufzunehmenden geflüchteten Personen ist und bleibt nicht abschätzbar. Da der Krieg in der Ukraine mittlerweile schon einen Monat anhält und viele ukrainische Städte davon betroffen sind, gehen wir davon aus, dass noch viele geflüchtete Personen Schutz und Hilfe bei uns in der Bundesrepublik, im Land Schleswig-Holstein und auch bei uns im Kreisgebiet suchen werden.

Wir nehmen deshalb jedes Hilfsangebot dankend in unsere Listen auf. Wir vermerken sowohl kurzfristige, als auch langfristige Unterbringungsmöglichkeiten.

Idealerweise melden Sie uns Ihren Wohnraum bitte über folgendes Formular:

Kontaktformular zur Aufnahme von geflüchteten Personen


Sollten Sie doch auf eine E-Mail an unseren Ukraine-Bürgerservice zurückgreifen wollen, nennen Sie bitte den Betreff „Wohnraumangebot“ und teilen Sie bitte folgende Informationen mit:

  • Name
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • Mailadresse
  • Ort der Unterkunft
  • Zuständiges Amt
  • Kapazität der Unterkunft (Quadratmeter, Personenzahl, Zimmer)
  • Ausstattung (Einrichtung wie Betten, etc. vorhanden?)
  • vorhandene Sprachkenntnisse
  • Unterbringungswünsche (Nichtraucher, keine Kinder oder ähnliches)
  • Verfügbarkeit (Wie lange und zu welchen Daten können Personen aufgenommen werden?)

Unsere kreiseigene Ukraine-Hotline erreichen Sie wie folgt:

+49 4331 202-877

Mo bis Do08:00 - 17:00 Uhr
Fr08:00 - 13:00 Uhr

 

Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises zeigen eine beeindruckende Hilfsbereitschaft. Hierfür bedanken wir uns ganz herzlich. Wir möchten die Hilfsorganisationen jedoch nicht überlasten. Nur dann können diese den Geflüchteten hier vor Ort, aber auch den Menschen in der Ukraine selbst sowie in den angrenzenden Ländern sinnvoll und koordiniert helfen.

Eine allgemeine Liste der Hilfsorganisationsmöglichkeiten finden Sie hier.

Weitere Hilfeangebote sind:

  • Das Diakonische Werk bietet beispielhaft vielfältige Möglichkeiten, sich ehrenamtlich in der Sozialen Arbeit zu engagieren!
     
  • Schauen Sie auch gerne bei den Angeboten des Landes Schleswig-Holstein vorbei!
     
  • Sie können auch eine E-Mail an die Ehrenamtskoordinatoren in der Flüchtlingshilfe des Kreises senden und Ihre Hilfsbereitschaft anzeigen. Wir melden uns dann bei Ihnen. Die E-Mail Adresse lautet: koordinierung[at]kreis-rd.de
     
  • Der Kreis Rendsburg-Eckernförde betreibt mit Unterstützung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft das Projekt „Hauptamt stärkt Ehrenamt – De Kloormokers“. Mehr Informationen finden Sie hier.
     
  • Die Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V. bietet ebenfalls Möglichkeiten, sich ehrenamtlich zu engagieren. Es werden insbesondere engagierte und kompetente helfende Personen für Behördengänge gesucht. Interessierte können gerne ein Informationsgesprächsgesuch an  susanne.jahn[at]bruecke.org senden oder sich telefonisch unter  +49 4331 132349 melden.
     
  • W.I.R. für Rendsburg e.V.; der Verein gibt Sachspenden wie z.B. Kleidung, Hausrat, Schuhe an alle bedürftigen Menschen weiter.Sie unterhalten zudem eine Kleiderkammer auf dem Oktogongelände Erich-Mahrt-Str. 10, 24768 Rendsburg.
    Nach vorheriger Absprache werden auch (Sach-)Spenden entgegen genommen:  info[at]wirfuerrendsburg.de oder Tel: +49 1613772163 (Kontaktperson: Steffen Uebelhör).
    W.I.R. für Rendsburg nimmt ebenfalls Geldspenden unter der IBAN DE 22 2169 0020 0005 5870 42 an. Bitte verwenden Sie hierbei den Verwendungszweck: "Urainehilfe"  oder wenn Sie den Verein unterstützen möchten : "Vereinsarbeit". Eine Spendenquittung kann auf Wunsch ausgestellt werden.

 

Die TelefonSeelsorge steht Ihnen rund um die Uhr telefonisch und auch online bei, wenn Sie Angst oder Sorgen haben. Sie ist kostenlos.

Die TelefonSeelsorge bittet auch Mail-, Chat- und Vor-Ort-Beratungen an.