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Baustellen

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde ist als Straßenbaulastträger für ca. 500km Kreisstraßen und die dazugehörigen Radwege zuständig. Diese Aufgabenwahrnehmung findet mit der Unterstützung des LBV.SH statt. Gemeinsam werden jährliche Deckenerneuerungsprogramme sowie Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen abgestimmt. Grundlage dafür bildet unter anderem die Zustandserfassungsbefahrung.

 

Kreisstraßen

Bei allen Bauzeiten handelt es sich um Plandaten, welche sich witterungsbedingt verschieben können. In dem Fall werden wir hier darüber informieren.
Kreisstraße Abschnitt Bauphase
K 92 1. BA Revensdorf - Großkönigsförde Bauzeit 10.02. bis 31.10.2025
K 86 L265 bis K 42 Baustart Sep. 2025, Bauzeit 10 Wochen
K 18 Dänischenhagen - KVP K16, mit RW Baustart März 2026
K 16 Stohl - KG Kiel, mit RW Baustart 15.09.2025, Bauzeit 10 Wochen
K 77 Winnemark - Sensby, mit RW Baustart 15.09.2025, Bauzeit 6 Wochen
K 8 OD Negenharrie Bauzeit 03.03. bis 27.04.2025

Brücken

Der geplante Baustart kann sich witterungsbedingt verschieben.
Kreisstraße Abschnitt Bauphase
K 37 Bullenbek Baustart 2. Quartal 2025
K 81 Bargstedter Au (Ersatzbauwerk) Baustart Ende 2. Quartal 2025
K 81 Buckener Au (Ersatzbauwerk) Baustart geplant Oktober 2025
K 84 Wapelfelder Au (Ersatzbauwerk) Baustart geplant Oktober 2025

Radwege

Der geplante Baustart kann sich witterungsbedingt verschieben.
Kreisstraße Abschnitt Bauphase
K 9 Krogaspe - Loop (Amt Nortorfer Land) Bauzeit Nov. 2024 bis Juni 2025
K 69 Zwischen K 98 & K 44 (Gemeinde Fockbek) Bauzeit Dez. 2024 bis Juni 2025
K 84 Heinkenborstel - Nindorf (Amt Mittelholstein) Baustart Sommer 2025

Aktuelles

Das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Nord-Ostsee-Kanal (WSA) hat erhebliche Schäden der Unterwasserböschungen bestätigt. Aufgrund der daraus resultierenden unzureichenden Standsicherheit ist die teilweise Sperrung der Betriebswege für jeglichen Verkehr (ebenfalls für Radfahrer und Fußgänger) erforderlich.

Derzeit sind die Bereiche zwischen Hochdonn und Höhenhörn (etwa bei Kanalkilometer 20; Nord- und Südseite), zwischen Fischerhütte und Oldenbüttel (etwa bei Kanalkilometer 37,5; ebenfalls Nord- und Südseite) sowie zwischen Oldenbüttel und Breiholz (etwa bei Kanalkilometer 42; nur Südseite) betroffen

An den betroffenen Zufahrten bei den Fährstellen werden entsprechende Beschilderungen angebracht, und die Betriebswegabschnitte durch Bauzäune abgesperrt.

Noch in diesem Jahr sind weitere Untersuchungen und erste Sanierungsmaßnahmen seitens des WSA geplant.

Über den Fortgang der Arbeiten können Sie sich auf: https://www.wsa-nord-ostsee-kanal.wsv.de informieren

B 77: Reguläre Wartungen und Instandhaltungen im Kanaltunnel 2025

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) verwaltet den Rendsburger Kanaltunnel. Die Bundesstraße 77 unterhalb des Nord-Ostsee-Kanals ist eine wichtige, stark genutzte regionale Verbindung mit gut 35.000 Fahrzeugen am Tag. Das Bauwerk samt Tunnel-Technik muss regelmäßig gewartet werden, denn die Perso­nen- und Verkehrssicherheit des Kanaltunnels hat höchste Priorität. Folgende reguläre Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sind für 2025 nach derzeitigem Stand eingeplant:

Tunnel-Arbeiten 2025:

  • 31. Januar bis 1. Februar: Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an der betriebs­technischen Ausstattung (Feuerwehrzufahrtstore, Brandmeldeanlage und Flucht­schleusen). Die Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten finden unter nächtlicher Vollsperrung des Kanaltunnels von abends 21:00 bis morgens 5:00 Uhr statt.
  • 26. und 27. März: Reinigungsarbeiten und Bauwerksprüfung. Für die Tunnelreini­gung wird jeweils eine der beiden Röhren in der Zeit von 8:30 bis etwa 15:30 Uhr voll gesperrt. Aber: Der Verkehr wird in beide Fahrtrichtungen einspurig mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 40 Stundenkilometern durch die jeweils freie Röhre geführt.
  • 16. bis 17. Mai: Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an der betriebstechnischen Ausstattung (Energieverteilung, Überprüfung der Fluchtwegkennzeichnung, Belüft­ungsanlage) und den Außenanlagen der Verkehrstechnik. Die Wartungs- und In­standsetzungsarbeiten finden unter nächtlicher Vollsperrung des Kanaltunnels von abends 21:00 bis morgens 5:00 Uhr statt.
  • 23. und 24. Juli: Reinigungsarbeiten und Bauwerksprüfung. Für die Tunnelreinigung wird jeweils eine der beiden Röhren in der Zeit von 8:30 bis etwa 15:30 Uhr voll ge­sperrt. Aber: Der Verkehr wird in beide Fahrtrichtungen einspurig mit einer zulässi­gen Höchstgeschwindigkeit von 40 Stundenkilometern durch die jeweils freie Röhre geführt.
  • 12. bis 13. September: Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an der betriebs­technischen Ausstattung (Transformatoren, Datenübertragungssysteme, Belüf­tungsanlage und Lautsprecheranlage). Die Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten finden unter nächtlicher Vollsperrung des Kanaltunnels von abends 21:00 bis mor­gens 5:00 Uhr statt.
  • 5. und 6. November: Reinigungsarbeiten und Bauwerksprüfung. Für die Tunnelreini­gung wird jeweils eine der beiden Röhren in der Zeit von 8:30 bis etwa 15:30 Uhr voll gesperrt. Aber: Der Verkehr wird in beide Fahrtrichtungen einspurig mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 40 Stundenkilometern durch die jeweils freie Röhre geführt.
  • 7. bis 8. November: Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an der betriebstechni­schen Ausstattung (optische Leiteinrichtung, Notruftelefone und unterbrechungs­freie Stromversorgung) und den Außenanlagen der Verkehrstechnik. Die Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten finden unter nächtlicher Vollsperrung des Kanaltun­nels von abends 21:00 bis morgens 5:00 Uhr statt.

Einrichten der Verkehrslenkung
Um den Verkehr in beide Richtung nur durch eine Tunnelröhre zu führen, werden grund­sätzlich für den kompletten Auf- beziehungsweise Abbau der Verkehrslenkung jeweils zu Beginn und zum Ende der Arbeiten gut 30 Minuten gebraucht. Das heißt: Sowohl zu Be­ginn als auch zum Ende der jeweiligen Maßnahme wird der Tunnel jeweils einmal für die Dauer von 30 Minuten komplett in beide Fahrtrichtungen gesperrt.

Umfassende Reinigung des Tunnels
Bei der Tunnelreinigung werden unter anderem Wände, Entwässerungseinrichtungen, Notrufnischen und Fluchttüren als auch die Überwachungstechnik gesäubert und getestet. Diese Reinigungen müssen regelmäßig durchgeführt werden. Zusätzlich ist jährlich ein Tag zur Entleerung und Reinigung entwässerungstechnischer Anlagen nötig. Die Arbeiten können nicht zeitgleich mit den Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an der betriebs­technischen Ausstattung stattfinden. Die betriebstechnische Ausstattung muss vor dem für die Reinigung benötigten Wasser geschützt werden.

Betriebstechnische Anlagen
Die betriebstechnische Ausstattung muss laut Richtlinien für die Ausstattung und den Be­trieb von Straßentunneln (RABT) viermal jährlich gewartet werden. Zur Minderung der Ver­kehrsbeeinträchtigungen werden diese Wartungen ebenfalls für die Durchführung erforder­licher Instandsetzungsarbeiten genutzt. Darüber hinaus ist der LBV.SH darum bemüht, diese Arbeiten möglichst während einer Nachtsperrungen an einem Freitag durchzuführen – sofern entsprechende Ausschreibungen erfolgreich sind und Firmen für die nächtlichen Arbeiten gefunden werden.

Um die Sperrzeiten des Rendsburger Kanaltunnels weiter zu minimieren, arbeitet der LBV.SH zusätzlich mit einem präventiven Wartungskonzept. Das heißt: Spezielle Kompo­nenten, wie die Strahlventilatoren, Teile der Sensorik aber auch die Leuchtmittel werden präventiv ausgetauscht, um Ausfälle und damit ungeplante Sperrungen des Tunnels zu vermeiden. Nach Möglichkeit werden diese Instandsetzungsarbeiten in die quartalsweisen Nachtsperrungen integriert. Nur wenn die dafür benötigte Arbeitszeit nicht ausreicht, kommt es zu zusätzlichen Sperrungen, wobei generell versucht wird, den Tunnel nur ein­seitig zu sperren.

Eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung aller betrieblich-technischen Anlagen ist unerlässlich für den verkehrssicheren Betrieb des Tunnels. Der LBV.SH geht von jährli­chen Wartungs- und Instandsetzungskosten in Höhe von rund 600.000 Euro aus. Unter www.schleswig-holstein.de/kanaltunnel-rendsburg informiert der LBV.SH zum Kanal­tunnel.

B 203: reguläre Frühjahrswartungen an der Eiderbrücke Lexfähre bei Wrohm

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) führt an der Eiderbrücke Lexfähre vom 8. bis voraussichtlich 11. April 2025 die Wartungen durch. Diese verlaufen täglich von 8:00 bis 17:00 Uhr. Es handelt sich hierbei um die einmal halbjährlich notwendigen Wartungsarbeiten an der Steuerungstechnik, an der Hydraulik und an den Maschinen.

Das Gute: Der Verkehr kann die Brücke während der Wartungsarbeiten uneingeschränkt passieren. Es kann lediglich zu kurzzeitigen Einschränkung durch eine verlängerte Klappung kommen. Der LBV.SH bittet um rücksichtsvolles Verhalten zum Schutz der Menschen auf der Baustelle.

K 92: geänderte Planung bei Erneuerung der Entwässerung zwischen Revensdorf und Großkönigsförde

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) erneuert voraus­sichtlich erst ab 19. Mai 2025 die Entwässerung Kreisstraße 92 zwischen Revensdorf und Großkönigsförde. Grund sind die Aussichten auf trockeneres Wetter, das ein schnelleres Arbeiten ermöglicht. Die weitere Planung zur grundhaften Erneuerung der K 92 bleibt un­verändert: Ab 10. Fe­bruar finden Vorarbeiten statt, vom 3. März bis voraussichtlich 30. Ok­tober 2025 wird die Fahrbahn unter Vollsperrung erneuert. Die Entwässerungsarbeiten fin­den zeitgleich zum zweiten Bauabschnitt in Bereichen außerhalb der Fahrbahn statt.

Umleitung
Die ausgeschilderte Umleitung führt ab Revensdorf über die L 44 bis Gettorf, weiter über die L 46 am Tierpark vorbei und weiter durch Eckholz zum Fähranleger Landwehr sowie über die K 92 durch Schinkel nach Großkönigsförde und umgekehrt. Die Verkehrsführung wurde mit der Polizei, der Verkehrsbehörde, dem Kreis, dem Amt, den Gemeinden und dem Buslinienbetreiber abgestimmt. Der LBV.SH bittet, sich auf die Arbeiten einzustellen, den ausgeschilderten Umleitungen zu folgen sowie um rücksichtsvolles Verhalten zum Schutz der Menschen auf der Baustelle.

K 92: grundhafte Erneuerung zwischen Revensdorf und Großkönigsförde

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) erneuert zwi­schen Revensdorf und Großkönigsförde vom 3. März bis voraussichtlich 30. Oktober 2025 die beschädigte Fahrbahn der Kreisstraße 92 (Königsförder Straße). Aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Arbeitsschutzes und der Bauqualität können die Arbeiten nur unter Vollsperrung stattfinden. Anliegerinnen und Anlieger werden rechtzeitig durch die Baufirma vor Ort per Hauswurfzettel über die Einschränkungen informiert. Polizei und Rettungs­dienste können in den Baubereich einfahren. Über die notwendigen Änderungen im Lini­enbusverkehr informiert das Busunternehmen eigenständig. Zur Minderung der Einschrän­kungen wird die Baustrecke in vier Abschnitte unterteilt:

  1. Bauabschnitt (3. März bis 18. Mai): Großkönigsförde (Kreuzung Dorfstraße/Schink­ler Straße/Königsförder Straße) bis Königsförder Str. 54
  2. Bauabschnitt (19. Mai bis 6. Juli): Königsförder Str. 54 bis Königsförder Str. 38
  3. Bauabschnitt (7. Juli bis 7. September): Königsförder Str. 38 bis zur Querungshilfe am Ortseingang Revensdorf
  4. Bauabschnitt (8. September bis 30. Oktober): von der Querungshilfe am Ortsein­gang Revensdorf bis zur Kreuzung K 92 (Königsförder Straße)/L 44 (Raiffeisenstra­ße).

In allen vier Bauabschnitten wird die gesamte Fahrbahn der Kreisstraße abgebrochen und in mehreren Schichten neu aufgebaut. Der begleitende Radweg ist in gutem Zustand und bleibt unverändert. Außerhalb der Baustrecke und des Verkehrs werden bereits ab dem 10. Februar Arbeiten an der Entwässerung durchgeführt. Die Gesamtkosten von etwa 5,3 Millionen Euro tragen anteilig der Kreis (etwa 4,8 Millionen Euro) sowie die Gemeinde Lin­dau (rund 500.000 Euro). Die Arbeiten sind wetterabhängig; terminliche Verschiebungen sind daher möglich.

Umleitung
Die ausgeschilderte Umleitung führt ab Revensdorf über die L 44 bis Gettorf, weiter über die L 46 am Tierpark vorbei und weiter durch Eckholz zum Fähranleger Landwehr sowie über die K 92 durch Schinkel nach Großkönigsförde und umgekehrt. Die Verkehrsführung wurde mit der Polizei, der Verkehrsbehörde, dem Kreis, dem Amt, den Gemeinden und dem Buslinienbetreiber abgestimmt. Der LBV.SH bittet, sich auf die Arbeiten einzustellen, den ausgeschilderten Umleitungen zu folgen sowie um rücksichtsvolles Verhalten zum Schutz der Menschen auf der Baustelle.

K 123: Fortsetzung der Fahrbahnerneuerung zwischen Kappeln und Ma­rienthal

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) setzt derzeit die Sanierung des Radwegs und der Kreisstraße 123 zwischen Kappeln und Marienthal mit Arbeiten am Radweg seit 10. Februar fort. Zur Erneuerung eines Rohrdurchlasses ist die K 123 ab dem 17. Februar zwischen Boysenkoppel und Ellerüher Weg voll gesperrt. An­schließend wird ab 24. Februar bis 17. April 2025 die Fahrbahn unter Vollsperrung er­neuert. Anliegende Grundstücke können nur eingeschränkt mit Kraftfahrzeugen erreicht werden. Über mögliche Einschränkungen informiert die Baufirma vor Ort durch Hauswurf­zettel. Der Buslinienbetreiber informiert eigenständig über Fahrplanänderungen. Die Arbei­ten sind witterungsabhängig; terminliche Verschiebungen sind daher möglich.

Umleitung
Die ausgeschilderte Umleitung führt ab Kappeln über die B 203 zur Ausfahrt Karby und umgekehrt. Die Verkehrsführung wurde mit der Polizei, der Verkehrsbehörde, dem Kreis, dem Amt, den Gemeinden und dem Buslinienbetreiber abgestimmt. Der LBV.SH bittet, sich auf die weiteren Arbeiten einzustellen, den ausgeschilderten Umleitungen zu folgen sowie um rücksichtsvolles Verhalten zum Schutz der Menschen auf der Baustelle. Die Ge­samtkosten von rund dreieinhalb Millionen Euro trägt der Kreis.

L 42 und L 44: Radweg-Restarbeiten zwischen Sehestedt, Holtsee und Haby

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) führt Restarbei­ten entlang des Radwegs der Landesstraßen 42 und 44 vom 3. März bis voraussichtlich 17. April 2025 zwischen Holtsee, Sehestedt und Haby aus. Diese Arbeiten (Herstellung des Banketts, Einbau von Großpflaster, Angleichung der Muldenrinne) konnten witterungs­bedingt nicht in 2024 abgeschlossen werden.

Aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Arbeitsschutzes und der Bauqualität wird der Verkehr über eine mobile Ampel mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 Stun­denkilometer am Arbeitsbereich vorbei geführt. Der LBV.SH bittet, sich auf die weiteren Ar­beiten einzustellen, der Beschilderung zu folgen

L 194: Radweg- und Fahrbahnerneuerung in Achterwehr

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) erneuert in Ach­terwehr vom 17. März bis voraussichtlich 1. August 2025 die beschädigte Landesstraße 194 (Inspektor-Weimar-Weg) zwischen Dorfstraße und Flemhude einschließlich des be­gleitenden Radwegs. Aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Arbeitsschutzes und zur Qualitätssicherung können die Arbeiten nur unter Vollsperrung stattfinden.

Über Fahrplanänderungen informiert der Buslinienbetreiber eigenständig. Die Baufirma vor Ort informiert rechtzeitig durch Hauswurfzettel über mögliche Einschränkungen. Zur Min­derung der Einschränkungen wird die Baustrecke in drei Abschnitte unterteilt:

  1. Bauabschnitt (17. März bis 17. April): Dorfstraße bis Amtsverwaltung
  2. Bauabschnitt (22. April bis 17. Juni): Amtsverwaltung bis zum Ziegelweg
  3. Bauabschnitt (17. Juni bis 1. August): Ziegelweg bis Flemhude

Anliegende Grundstücke können in den jeweiligen Bauabschnitten nur fußläufig erreicht werden. Zudem ist im ersten Abschnitt die Blangenkoppel ebenfalls nur zu Fuß erreichbar. Für den Ziegeleiweg sowie die Amtsverwaltung und Polizeistation wird eine provisorische Zuwegung für PKW eingerichtet. Die Arbeiten sind witterungsabhängig; terminliche Ver­schiebungen sind daher möglich.

Hintergrund
Ursprünglich sollte die Maßnahme in 2024 beginnen. Aufgrund einer Brückensperrung in­nerhalb der Umleitungsstrecke durch die Autobahn GmbH im Oktober 2024 hat der LB­V.SH die Gesamtmaßnahme auf 2025 verschoben.

Umleitung
Die ausgeschilderte Umleitungsstrecke führt von Achterwehr über die K 93 (Rendsburger Landstraße) durch Schönwohld zur K 4 bis Melsdorf, die K 3 nach Quarnbek zur L 194 und umgekehrt. Der Fuß- und Radweg wird entlang des Baufeldes geführt. Die Verkehrsfüh­rung wurde regulär mit der Polizei und Rettungsdienst, dem Buslinienbetreiber, den Ge­meinden und dem Amt Achterwehr abgestimmt. Der LBV.SH bittet, sich auf die erforderli­che Baumaßnahme einzustellen, den ausgeschilderten Umleitungen zu folgen sowie um rücksichtsvolles Verhalten zum Schutz der Menschen auf der Baustelle. Die Gesamtkos­ten von etwa 2,2 Millionen Euro trägt das Land.

K 8: Asphaltierungsarbeiten in Negenharrie

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) erneuert vom 3. März bis voraussichtlich 27. April 2025 die beschädigte Kreisstraße 8 vom Ortseingang (Dorfstraße 1) bis Ortsausgang (Dorfstraße 57) in Negenharrie. Aus Gründen der Ver­kehrssicherheit, des Arbeitsschutzes und der Bauqualität können die Arbeiten nur unter Vollsperrung stattfinden. Polizei und Rettungsdienst im Einsatz können in den Baubereich einfahren.

Um die Einschränkungen für die Anlieger möglichst gering zu halten, wird die Baumaßnah­me in folgende Bauabschnitte eingeteilt:

Bauabschnitt 1: Ortseingang (Dorfstraße 1) bis Fleischerei W. Einfeld & Sohn
Bauzeit 03.03.2025 bis 06.04.2025

Bauabschnitt 2: Fleischerei W. Einfeld & Sohn bis Ortsausgang (Dorfstraße 57)
Bauzeit 07.04.2025 bis 27.04.2025

Die Bauarbeiten sind wetterabhängig; terminliche Verschiebungen sind mög­lich.

Umleitung
Die Umleitung führt über die „Brügger Chaussee“ in Wattenbek auf die Landesstraße 49 bis Leckerhölken und dann weiter auf die Landesstraße 67 bis zur Einmündung „Brauner Hirsch/Dorfstraße“. Die Verkehrsführung wurde mit der Polizei, dem Kreis, dem Buslinien­betreiber, dem Rettungsdienst, den Gemeinden und Amtsverwaltungen abgestimmt. Der LBV.SH bittet sich auf die erforderliche Baumaßnahme einzustellen, der ausgeschilderten Umleitung zu folgen sowie um rücksichtsvolles Verhalten zum Schutz der Menschen auf der Baustelle. Die Gesamtkosten betragen knapp eine Million Euro und werden vom Kreis Rendsburg-Eckernförde getragen.

K 123: Sanierung zwischen Kappeln und Karby

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) erneuert die be­schädigte Kreisstraße 123 zwischen Kappeln und Karby seit 24. März bis voraussicht­lich 28. Mai 2025. Nachdem der Radweg bereits erneuert wurde, wird nun mit den Arbei­ten an der beschädigten Fahrbahn begonnen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Arbeits­schutzes und der Bauqualität können die Arbeiten nur unter Vollsperrung stattfin­den. Anlie­gerinnen und Anlieger erreichen nur eingeschränkt ihre Grundstücke. Polizei und Ret­tungsdienste im Einsatz können in den Baubereich einfahren. Die Arbeiten sind wetterab­hängig; terminliche Verschiebungen sind daher möglich. Zur Reduzierung der Einschrän­kungen wird die Maßnahme in mehrere Bauabschnitte unterteilt.

Bauabschnitt 1

Los geht vom 24. bis 31. März zwischen der Einmündung Bernard-Liening-Straße und der Einmündung Zum Rückeberg. Die Einmündung Bernard-Liening-Straße bleibt aus Fahrt­richtung Kappeln frei, sodass die Möglichkeit zur Erreichung des Gewerbegebietes gege­ben ist. Anwohnende des Wohngebietes Espenisstraße, Lüttfelder Straße und Zum Rü­ckeberg können das Wohngebiet weiterhin in und aus Fahrtrichtung Kopperby anfahren.

Bauabschnitt 2

Weiter geht es ab 31. März bis 4. April im zweiten Bauabschnitt: direkt an der Einmündung zum Rückeberg bis zur Einmündung Boysenkoppel. Anwohnende des Wohngebietes Zum Rückeberg haben dann die Möglichkeit die Grundstücke in Fahrtrichtung Kappeln zu ver­lassen oder aus Fahrtrichtung Kappeln anzufahren. Anwohnende des Wohngebietes Boy­senkoppel müssen weiterhin das Wohngebiet aus Fahrtrichtung Kopperby anfahren, oder in Fahrtrichtung Kopperby zu verlassen.

Vom 7. bis 11. April werden die Asphaltierungsarbeiten durchgeführt. Hierzu ist es erfor­derlich, die Fahrbahn für den Durchgangsverkehr zu sperren. Die Anbindung der rückwär­tigen Anliegergrundstücke wird weitestgehend sichergestellt. Mit kurzzeitige Beeinträchti­gungen ist zu rechnen. Während dieser Arbeiten können Grundstücke an der K 123 ohne alternative Straßenanbindung kurzzeitig nicht mit Fahrzeugen erreicht werden. Eine An- oder Abfahrt der Grundstücke ist in eine Richtung weitestgehend möglich. Anlie­gerinnen und Anlieger sind durch Hauswurfzettel über die Einschränkungen informiert wor­den. Fahrplanänderungen im Linienbusverkehr gibt der Buslinienbetreiber eigenständig be­kannt.

Umleitung

Von Ellenberg kommend ist die Durchfahrt bis zur Vollsperrung, beginnend hinter der Ein­mündung Bernard-Liening-Straße, möglich. Aus Richtung Karby ist die Durchfahrt eben­falls bis zur Vollsperrung möglich. Durch die Sperrung der Durchfahrtsmöglichkeit, wird zu­sätzlich eine Umleitung eingerichtet.

Die Verkehrsführung wurde mit der Polizei, der Verkehrsbehörde, dem Kreis, dem Amt, den Gemeinden und dem Buslinienbetreiber abgestimmt. Der LBV.SH bittet sich auf die Arbeiten einzustellen, der ausgeschilderten Verkehrsführung zu folgen sowie um rück­sichtsvolles Verhalten zum Schutz der Menschen auf der Baustelle. Die Gesamtkosten von etwa 3,5 Millionen Euro trägt der Kreis Schleswig-Flensburg.

Laut Madsen ist der Erhalt der Infrastruktur gerade in einem Flächenland ein existenzieller Beitrag der Daseinsvorsorge. Mit Blick auf die Mobilitätswende helfe es nicht, Straßen-, Rad- und Schienenverkehr gegeneinander auszuspielen: „Wir brauchen alle Möglichkeiten. Zumal ja auch Schulbusse, E-Bikes, Krankenwagen, der Pflegedienst oder die Feuerwehr sichere Verkehrswege benötigen.“

Mit der Bitte um Beachtung: Die Informationen für die aktuellen Planungen 2025 sind VORBEHALTLICH des offenen Bundeshaushaltes zu sehen. Änderungen sind daher nicht auszuschließen.

B 205: Ausbesserungen und Mäharbeiten zwischen den Anschlussstellen Rickling und Gadeland

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) führt vom

15. bis 16. April 2025 (jeweils zwischen 9:00 und 15:00 Uhr) auf der Bundesstraße 205 zwischen den Anschlussstellen Rickling und Gadeland Straßenunterhaltungsmaßnahmen durch: Dabei handelt es sich beispielsweise um Arbeiten wie Bankette mähen und Bankettschäden beseitigen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Arbeitsschutzes und der Bauqualität werden die Arbeiten unter halbseitiger Sperrung der B 205 durchgeführt werden. Die Geschwindigkeit auf der jeweils freien Fahrbahn wird auf 50 Kilometer pro Stunde begrenzt. Die ausgeschilderte Umleitung für die jeweils gesperrte Fahrtrichtung führt über die K 114 und L 322 und umgekehrt.

Umleitung

Eine Umleitung wird wechselseitig eingerichtet. Die ausgeschilderte Umleitung führt über die K 114 sowie L 322 und umgekehrt. Die Verkehrsführung wurde regulär mit der Polizei, der Verkehrsbehörde und dem Amt abgestimmt. Der LBV.SH bittet, sich auf die erforderliche Baumaßnahme einzustellen und um rücksichtsvolles Verhalten zum Schutz der Menschen auf der Baustelle.

Kanaltunnel: Einführung der Optimierungsstufe 2 sowie neuer Tatbestände

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) hat heute (8. April 2025) am Kanaltunnel in Rendsburg die Einführung der Optimierungsstufe 2 der Höhenkontrollen am Kanaltunnel angekündigt. Die Test der Soft- und Hardware sind abge­schlossen und ausgewertet. Ab 9. April soll an drei von vier Zufahrten des Kanaltunnels nur noch die von der Höhenkontrolle betroffene Fahrspur gesperrt werden. In Fahrtrich­tung Nord wird dann beispielsweise nur die Zufahrt von der B 202 oder die B 77 gesperrt. In Fahrtrichtung Süd ist aus Sicherheitsgründen eine Einführung der Optimierungsstufe 2 auf der B 77 von Norden kommend nicht möglich, sehr wohl aber auf der Zufahrt aus Rendsburg kommend.

Neue Tatbestände im Bußgeldkatalog

Die Einführung zweier neuer Tatbestände in den Bußgeldkatalog, soll ebenfalls dazu bei­tragen, Auslösungen der Höhenkontrollen zu reduzieren. Für „flatternde Planen“ sowie zu hohe Fahrzeuge beziehungsweise Ladungsträger werden zukünftig 160 Euro Bußgeld fäl­lig. Christoph Köster (LBV.SH-Geschäftsbereichsleiter Straßenerhaltung) begrüßt dies: „Der LBV.SH dankt der Landespolizei für den Einsatz zur Schaffung der neuen Auffangtat­bestände. Die zusätzlichen Ahndungsmöglichkeiten und die Höhe der Bußgelder werden hoffentlich dazu beitragen, dass Lkw vor Fahrtantritt gründlicher als bisher auf die Einhal­tung der StVO-Vorgaben vorm Durchfahren des Tunnels geprüft werden.“

Pilotversuch Vorhöhenkontrolle

Als weitere Maßnahme zur Reduzierung von Sperrungen auf Grund der Auslösung der Höhenkontrolle plant der LBV.SH einen Pilotversuch mit einer Vorhöhenkontrolle. Ziel ist es, verkehrswidrig hohe Fahrzeuge frühzeitiger abzuleiten. Dadurch soll die Anzahl der Höhenkontrollauslösungen weiter reduziert werden. Für einen erfolgreichen Versuch müs­sen mindestens 70 Prozent der Höhenkontrollen-Auslösungen auf der B 77 vermieden werden können. Genauere Angaben zum Start des Pilotversuchs kann der LBV.SH erst nach Auftragserteilung in Abstimmung mit der ausführenden Firma geben.

Weiterhin reduzierte Höchstgeschwindigkeit

Der Verkehrsversuch mit der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 60 Stundenkilometer und die Geschwindigkeitsüberwachung auf der B 77 zeigen nachweis­lich Wirkung. Daher wird die Tempo-Reduzierung auf Anordnung des Kreises bis zur Reali­sierung und Evaluierung des Vorhöhenkontrollen-Pilotenprojekts fortgeführt. Gleichzeitig plant der LBV.SH die Einrichtung einer dauerhaften Geschwindigkeitsüberwachung, da aus Sicherheitsgründen die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine not­wendige Voraussetzung für den Einsatz der Optimierungsstufe 2 darstellt.

LBV.SH-Erhaltungschef Christoph Köster verwies vor Ort auf die bisherigen Erfolge: „Im Vergleich zum Herbst 2024 konnte die Zahl der durchschnittlichen wöchentlichen Auslö­sungen von acht auf aktuell vier reduziert werden.“ „Die Verkürzung der Sperrzeit nicht be­troffener Fahrbahnen von 25 Minuten auf derzeit rund drei Minuten, ist zudem ein gutes Ergebnis der ersten Optimierungsstufe.“ ergänzte Susan Müller, LBV.SH-Geschäftsbe­reichsleiterin Straßenbetriebsdienst. Auf den Erfolg ruhe sich der Landesbetrieb aber nicht aus, sondern plane weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation am Tun­nel. 

Weitere Informationen zum Kanaltunnel einschließlich geplanter Maßnahmen stellt der Landesbetrieb unter www.schleswig-holstein.de/kanaltunnel-rendsburg bereit.

B 77: Erneuerung der Brücke des Geh- und Radwegs bei Stafstedt

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) erneuert vom 24. April bis voraussichtlich 23. Mai 2025 das beschädigte Brückenbauwerk des Geh- und Radwegs an der Bundesstraße 77 „Itzehoer Chaussee“ über die Luhnau bei Legan (Stafs­tedt). Aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Arbeitsschutzes und der Bauqualität kön­nen die Arbeiten nur unter Vollsperrung des Geh- und Radweges stattfinden.

Der Geh- und Radweg wird im Zuge der Baumaßnahme auf die Bundesstraße 77 verlegt. Die Bundesstraße 77 wird währenddessen auf einen Fahrstreifen reduziert und der Ver­kehr mittels einer mobilen Ampel durch die Engstelle geführt. Anliegerinnen und Anlieger erreichen ihre Grundstücke eingeschränkt. Die Arbeiten sind wetterabhängig; terminliche Verschiebungen sind daher möglich.

Für die Sanierungsarbeiten ist eine nächtliche Vollsperrung der Bundesstraße 77 sowie des Geh- und Radweges erforderlich. Dieser Termin wird gesondert mitgeteilt und ist ab­hängig vom vorherigen Bauablauf.

Die Verkehrsführung wurde mit der Polizei, der Verkehrsbehörde, dem Kreis, dem Amt, den Gemeinden und dem Buslinienbetreiber abgestimmt. Der LBV.SH bittet, sich auf die weiteren Arbeiten einzustellen, den späteren ausgeschilderten Umleitungen zu folgen so­wie um rücksichtsvolles Verhalten zum Schutz der Menschen auf der Baustelle. Die Ge­samtkosten von rund 210.000 Euro trägt der Bund.