Einbürgerung
Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt und bedeutet weit mehr als nur einen deutschen Pass zu bekommen.
➤ Doch welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
➤ Welche Vorteile bringt eine Einbürgerung mit sich?
➤ Was müssen Sie tun und wie stellen Sie einen Antrag auf Einbürgerung?
➤ Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Sie hier!
Alle Informationen zum Thema Einbürgerung finden Sie auf diesen Seiten. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Einbürgerung für Sie in Frage kommt, kontaktieren Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin.
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Aktuelles
Informationen zum Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) - Hinnahme von Mehrstaatigkeit und Auflagen finden Sie hier!
Mit Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes (27.06.2024) werden Auflagen, die auf Grundlage des § 10 Abs. 3a StAG erlassen wurden, ersatzlos aufgehoben. Sofern Sie in Verbindung mit einer Auflage nach § 10 Abs. 3a StAG (vorübergehende Hinnahme von Mehrstaatigkeit) eingebürgert worden sind, ist Ihre Auflage mit Inkrafttreten des StARModG unwirksam geworden. Mit dem neuen Gesetz wird nach dem Kenntnisstand vom 27.06.2024 die dauerhafte Hinnahme von Mehrstaatigkeit grundsätzlich ermöglicht. Sämtliche Vorschriften im StAG, die der Vermeidung der dauerhaften Entstehung von Mehrstaatigkeit dienen, werden ersatzlos aufgehoben und haben sich somit erledigt (§ 10 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3a, §§ 12, 25, 29 StAG).
Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an einbuergerung[at]kreis-rd.de.