Aufenthalt
Zuwanderung
Der Fachdienst Zuwanderung des Kreises Rendsburg-Eckernförde bietet Ihnen zahlreiche Informationen und einen umfangreichen Service zu ausländerrechtlichen Fragen.
Näheres zu den Angeboten des Fachdienstes entnehmen Sie bitte den hier aufgeführten Themen:
- Aufenthaltserlaubnis als Au-pair
- Aufenthaltserlaubnis bei einem Recht auf Wiederkehr
- Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner, Eltern und Kinder (allgemein)
- Aufenthaltserlaubnis für in anderen EU-Staaten langfristig Aufenthaltsberechtigte
- Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder
- Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am Working-Holiday- oder Youth-Mobility-Programm
- Aufenthaltserlaubnis Schweiz
- Aufenthaltserlaubnis zum Besuch eines Sprachkurses
- Aufenthaltserlaubnis zum Studium
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzssuche für qualifizierte Fachkräfte
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzssuche nach erfolgreichem Studium
- Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit
- Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer Beschäftigung
- Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Schüleraustausch und in Ausnahmefällen für den Schulbesuch
- Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche
Regeln für den Publikumsverkehr in dem Bereich Zuwanderung
Für den Bereich Zuwanderung ist online ein Termin zu vereinbaren. Unangemeldete Personen können hier aus organisatiorischen Gründen nicht auf einen frei werdenden Ansprechpartner warten
Außentermine können für dringende und nicht anders zu klärende Vorgänge, z. B. bei Gefahr in Verzug, vereinbart werden.
Bei Fragen bitten wir die Bürgerinnen und Bürger, sich telefonisch (+49 (0) 4331 202 877) bei der Zentralen Auskunftsstelle der Zuwanderung zu melden.