Nachdem die tierärztlichen Untersuchungen keinen weiteren Verdacht auf das Vorliegen einer Erkrankung von Hausgeflügel an Geflügelpest ergeben haben, kann die durch Allgemeinverfügung vom 18.01.2023 festgelegte Überwachungszone mit Wirkung vom 25.02.2023 aufgehoben werden.