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Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Maßnahmen zum Klimaschutz (Klimaschutzfonds)

Allgemeine News

In seiner Sitzung am 20.03.2023 hat der Kreistag die Änderung der Richtlinie zum Klimaschutzfonds beschlossen.

Die Richtlinie dient der Förderung von investiven Maßnahmen zum Klimaschutz und der Reduktion bzw. der Bindung von Treibhausgasen.

Die Höhe der Förderung durch den Kreis für investive Maßnahmen zum Klimaschutz beträgt, statt wie bisher 200.000 €, nunmehr maximal 300.000 €.

Weiterhin werden nun Anlagen zur Bereitstellung und Speicherung von regenerativen Energien unabhängig von einer Förderung durch Dritte mit 20 % der Gesamtkosten, maximal jedoch mit 15.000 €, bezuschusst.

Die weiteren Voraussetzungen einer Förderung entnehmen Sie bitte der Richtlinie. Diese finden sie hier.

Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger sind weiterhin

  • die kreisangehörigen Gemeinden,
  • die kreisangehörigen Ämter,
  • Schulträger, 
  • Träger von Kindertageseinrichtungen,
  • als gemeinnützig anerkannte Sportvereine und
  • kulturelle Einrichtungen in gemeinnütziger Trägerschaft.

Einen Antrag auf Förderung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Maßnahmen zum Klimaschutz können Sie über dieses Formular stellen und bei der Klimaschutzagentur des Kreises Rendsburg-Eckernförde einreichen.

Hinweis: Die Richtlinie ist in ihrer neuen Fassung rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft getreten.