Aufgrund der erhöhten Bedrohungslage durch die Geflügelpest wurde für Tierärzte und Geflügelhalter, welche einen Geflügelpestausbruch in einem Bestand vermuten, eine Tierseuchen-Notfallnummer der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde eingerichtet.
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel in Haltungen ab 50 Stück Geflügel und das Verbot der Durchführung von Ausstellungen von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltener Vögel anderer Arten zum Schutz gegen die Geflügelpest im Kreis Rendsburg-Eckernförde.