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Geschäftsordnung und Satzungen

Geschäftsordnung des Beirates für Menschen mit Behinderung des Kreises

Einleitung

Aufgrund § 47 e Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003, der Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde für den Beirat für Menschen mit Behinderung vom 11.04.2022, hat der Beirat in seiner Sitzung am 27.04.2023 folgende Geschäftsordnung beschlossen:

§1 Geltungsdauer

Diese Geschäftsordnung gilt für die Dauer der laufenden Amtszeit des Beirates für Menschen mit Behinderung (BMmB). Sie kann nur durch Beschluss des Beirates mit absoluter Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder geändert werden.

§2 Sitzungen

  1. Die Sitzungen des Beirates finden mindestens einmal im Jahres-Quartal statt.
  2. Die Einladung zu den Sitzungen erfolgt unter Mitteilung einer Tagesordnung 2 Wochen vor dem Sitzungstermin.
  3. Die Sitzungen finden grundsätzlich im Kreishaus in Rendsburg statt, können aber im gesamten Kreisgebiet abgehalten werden. Der abweichende Sitzungsort kann nur mit der Zustimmung aller Beirats-Mitglieder festgelegt werden. Jeder Sitzungsort muss barrierefrei erreichbar sein.
  4. Von den Sitzungen wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt, welches den Mitgliedern zur Verfügung gestellt wird. Zu Beginn einer Sitzung wird festgelegt, wer das Protokoll erstellt.

§3 Beschlussfähigkeit

  1. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens 5 Beiratsmitglieder während der Sitzung anwesend sind. Die Beschlussfähigkeit wird zu Beginn einer Sitzung festgestellt.
  2. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der anwesenden Beiratsmitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.

§4 Aufgaben der Beiratsmitglieder

  1. Jedes Mitglied des Beirates nimmt aktiv an den Sitzungen teil. Vorschläge für Themen, die in den Sitzungen bearbeitet werden sollen, sind ausdrücklich erwünscht.
  2. Die Mitglieder des Beirates werden nicht eigenständig für den Beirat außerhalb der Sitzungen aktiv.

§5 Aufgaben des Vorsitzenden und seiner Vertretungen

  1. Der Vorsitzende, oder seine Vertretung leitet die Sitzungen des Beirates.
  2. Der Vorsitzende, oder seine Vertretung erstellt die Tagesordnung für die Sitzungen, eine Ergänzung ist zu Beginn einer Sitzung möglich, auch durch die Beiratsmitglieder.
  3. Der Vorsitzende, oder seine Vertretung vertritt den Beirat nach außen und gibt gefasste Beschlüsse und Anregungen aus den Sitzungen an entsprechende Stellen (Verwaltung, politische Gremien) weiter.

§ 6 Inkrafttreten

Die Geschäftsordnung tritt mit Beschlussfassung durch den Beirat für Menschen mit Behinderung vom 27.04.2023 in Kraft.