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Aufgaben und Ziele

Aufgaben und Ziele des Beirates für Menschen mit Behinderung

Aufgaben und Ziele des Beirates für Menschen mit Behinderung

Der Beirat hat die Aufgabe, den Kreistag in allen Fragen die Menschen mit einer Behinderung betreffen, zu beraten.

Zu den Aufgaben zählen

  • gibt Stellungnahmen und Empfehlungen gegenüber den Fachausschüssen bei Planungen und vor der Entscheidung über Maßnahmen ab die Menschen mit Behinderungen betreffen,
  • berät die Verwaltung bei Durchführungen von Maßnahmen, die Menschen mit Behinderungen betreffen,
  • fördert die Zusammenarbeit der im Kreis tätigen Behindertenorganisationen,
  • zeigt Möglichkeiten auf, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für Menschen mit Behinderung im Rahmen der Zuständigkeit des Kreises zu verbessern,
  • koordiniert Anliegen und Anregungen der Menschen mit Behinderung und ihrer im Kreis tätigen Organisationen und leitet diese an die zuständigen Stellen,
  • arbeitet mit Behindertenbeauftragten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, sowie anderer Kreise und kreisfreien Städten und mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen zusammen,
  • kann an den Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse in Angelegenheiten die behinderten Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises betreffen, teilnehmen und in den Fachausschüssen das Wort verlangen,
  • hat das Recht, in Angelegenheiten der Menschen mit Behinderung Anfragen, Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen an die Fachausschüsse oder den Landrat abzugeben,
  • hat das Recht eigenverantwortlich Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben.