Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

BVD/MD

BVDV (Bovines Virusdiarrhoe-Virus)

Die Infektion mit dem Bovinen Diarrhoevirus ist eine verlustreiche Virusinfektion des Rindes. 

Es wird unterschieden zwischen einer transienten (vorübergehenden) und einer persistenten (dauerhaften) Infektion.

Bei der transienten Form infizieren sich die Tiere über Maul- und Nasenschleimhäute an verschiedenen Körpersekreten infizierter Tiere. Eine solche Infektion verläuft in der Regel ohne klinische Symptomatik oder führt zu milden Krankheitssymptomen wie Fieber, Schleimhautveränderungen in der Maulhöhle und Durchfall. Die betroffenen Tiere scheiden nur für einen kurzen Zeitraum geringe Virusmengen aus.

Infiziert sich ein tragendes Rind mit dem BVD-Virus, kommt es  in Abhängigkeit vom Trächtigkeitsstadium zum Umrindern, zu Aborten, Missbildungen oder zur Geburt von persistent infizierten (PI) Kälbern.

PI-Tiere entstehen ausschließlich nach Infektion zwischen dem 40. und 120. Tag der Trächtigkeit, bei der das Virus über die Plazenta auf den Fötus übertragen wird. 

Die auf diese Weise bereits im Mutterleib infizierten Kälber scheiden als sogenannte PI-Tiere das Virus lebenslang in großer Menge aus und stellen daher ein ständiges Infektionsrisiko für gesunde Rinder dar. Ihnen kommt somit eine wichtige Rolle bei der Verbreitung der Infektion zu. 

Zentraler Punkt der BVD-Bekämpfung ist deshalb neben geeigneten Impfstrategien  die  Erkennung und Ausmerzung der PI-Tiere, die selbst häufig klinisch unauffällig sind.

Ziel ist die die Anerkennung möglichst aller rinderhaltender Betriebe als BVDV-unverdächtige Rinderbestände. Die Voraussetzungen für die Anerkennung und Aufrechterhaltung der Unverdächtigkeit finden Sie hier (Link: Anlage1 zur BVDV-Verordnung).

BVD/MD ist in Deutschland seit 2004 anzeigepflichtig. Es gilt aktuell die BVDV-Verordnung in der Fassung vom 27. Juni 2016. 
Gemäß § 3 der Verordnung sind alle Rinder bis zur Vollendung des ersten Lebensmonats oder vor dem Verbringen aus einem Bestand auf BVD-Virus zu untersuchen, damit persistent infizierte Rinder identifiziert und BVDV-unverdächtige Bestände geschützt werden können (Untersuchungsmaterial: Ohrstanze für neugeborene Kälber, Ohrstanze oder Blutprobe für Tiere im Alter von mehr als 30 Tagen).

Positiv getestete Tiere sind unverzüglich töten zu lassen, Genehmigungen für Nachuntersuchungen werden im Kreis Rendsburg-Eckernförde nicht erteilt. Ab dem Zeitpunkt der Feststellung des BVDV-infizierten Rindes dürfen alle Rinder des Bestandes für den Zeitraum von 40 Tagen gar nicht und tragende Rinder erst nach dem Abkalben aus dem Bestand verbracht werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen gewährte der Tierseuchenfonds Schleswig-Holstein auf Basis der BVDV-Sanierungs-Beihilferichtlinien Beihilfen zur Merzung von PI-Tieren (entfallen ab 01.01.2018).

Es dürfen nur BVDV-unverdächtige Rinder, d.h. solche, die nachgewiesenermaßen keine PI-Tiere sind, in einen anderen Bestand verbracht oder in einen Bestand eingestellt werden und müssen von einem entsprechenden Nachweis (negativer Untersuchungsbefund, HIT-Register-Auszug mit Gesundheitsdaten oder amtliche Unverdächtigkeitsbescheinigung) begleitet sein. 

Ausnahmen gelten für Rinder, die aus dem Bestand unmittelbar zur Schlachtung verbracht, in einen anderen EU-Mitgliedstaat verbracht oder in ein Drittland ausgeführt werden.