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BHV1 (IBR)

Bovines Herpesvirus Typ 1 (BHV1)

Die Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 ist eine für den Menschen ungefährliche Virusinfektion, die als akute Erkrankung bei Rindern zu Lungenerkrankungen, Nasenausfluss, Rötung des Flotzmauls, hohem Fieber, verringerter Milchleistung und Aborten führen kann. Die meisten Infektionen verlaufen aber unbemerkt (subklinisch).

Das Virus ist weltweit verbreitet. Es wird durch direkten Kontakt zwischen Tieren, kann aber auch indirekt durch Personen- oder Fahrzeugkontakte übertragen werden. Die Erkrankung zählt zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen in Deutschland und wird seit 1997 in Deutschland staatlich bekämpft. Die Bekämpfung richtet sich nach der bundesweit geltenden Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1-Verordnung).

Für Deutschland gilt seit Juni 2017 der offizielle Status als BHV1-freie Region. Um diesen Status, der eine unabdingbare Voraussetzung für den freien Handel mit Rindern darstellt, nicht zu gefährden, muss eine Einschleppung des Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1) in Rinderbestände verhindert werden, auch wenn vereinzelte Nachweise in Deutschland nicht zur Aberkennung des Status führen. 

Infizierte Rinder können das Virus ihr Leben lang ausscheiden und so andere Rinder infizieren. Das Virus wird häufig von Tieren eingeschleppt, die keine Krankheitszeichen zeigen. Es ist aber auch möglich, dass das Virus über Personen, Fahrzeuge oder Gerätschaften übertragen wird. Somit sind Maßnahmen, die die Biosicherheit in Betrieben aufrechterhalten, weiterhin wichtig. Per Gesetz ist jeder Tierhalter verpflichtet, die Einschleppung von Tierseuchen in seinen Bestand und eine Weiterverbreitung von Tierseuchen zu verhindern. 

Die BHV1-Bundesverordnung schreibt auch für Rinderbetriebe in BHV1-freien Regionen regelmäßige Bestandsuntersuchungen im gleichen Umfang wie bisher vor. Die Basis- und Kontrolluntersuchungen zur Aufrechterhaltung des BHV1-Freiheitsstatus sind weiterhin durchzuführen. Ziel ist es, Neuinfektionen möglichst rasch zu erkennen. 

Bei diesen Untersuchungen festgestellte Reagenten sind nach Absprache mit der Veterinär- und Lebensmittelaufsicht unverzüglich aus den Beständen zu entfernen.

Rinder aus BHV1-freien Regionen müssen bei der Verbringung in andere Bestände nicht mehr zwingend von einer BHV1-Freiheitsbescheinigung begleitet sein.

Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir trotzdem dringend, Rinder  nur mit gültiger Bescheinigung  in andere Bestände zu verbringen oder in den eigenen Bestand zu übernehmen. Die Kosten dafür betragen 15,- Euro.