Bei Benutzung wird die Seite neugeladen
Barrierefreie Anpassungen
Wählen Sie Ihre Einstellungen
Seheinschränkungen Unterstützung für Menschen, die schlecht sehen
Texte vorlesen Hilfestellung für Nutzer, die Probleme beim Lesen von Onlinetexten haben
Kognitive Einschränkungen Hilfestellung beim Lesen und beim Erkennen wichtiger Elemente
Neigung zu Krampfanfällen Animationen werden deaktiviert und gefährliche Farbkombinationen reduziert
Konzentrationsschwäche Ablenkungen werden reduziert und ein klarer Fokus gesetzt
Screenreader Die Website wird so verändert, das sie mit Screenreadern kompatibel ist
Tastatursteuerung Die Webseite kann mit der Tastatur genutzt werden
Alle Einstellungen zurücksetzen Ihre Einstellungen zur Barrierefreiheit werden auf den Standard zurückgesetzt
Individuelle Anpassungen
Schriftgröße
Zeilenabstand
Inhaltsgröße
Wortabstand
Zeichenabstand
Hintergrundfarbe
Textfarbe
Linkfarbe
Titelfarbe
Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Begleitende Hilfen

Begleitende Hilfen im Arbeits- und Berufsleben (§ 185 Absatz 2 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - SGB IX)

Schwerbehinderte Menschen und ggf. ihnen Gleichgestellte sowie ihre Arbeitgeber können vom Integrationsamt Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben erhalten. Diese muss vor dem Beginn der Maßnahme bzw. vor dem Kauf des Hilfsmittels beim Integrationsamt des Landes Schleswig-Holstein beantragt werden. Die Leistungen werden je nach den Umständen des Einzelfalls erbracht. Es sind insbesondere folgende Leistungen möglich:

Hilfe bei der Anschaffung von technischen Arbeitshilfen: 
Diese umfasst die Beschaffung technischer Arbeitshilfen einschließlich Wartung, Instandsetzung und Ausbildung im Gebrauch sowie Ersatzbeschaffung und Anpassung an die technische Weiterentwicklung. Technische Arbeitshilfen werden auf Antrag gewährt. Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach dem Einzelfall.

Außergewöhnliche Belastungen:
Bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen kann dem Arbeitgeber im Einzelfall ein personeller  und/oder finanzieller Aufwand entstehen, der das übliche Maß deutlich überschreitet. Die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) sieht vor, dass das Integrationsamt dem Arbeitgeber im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben finanzielle Mittel aus der Ausgleichsabgabe zur (teilweisen) Abdeckung dieses besonderen Aufwands gewähren kann. Unterschieden wird vor allem zwischen zwei Arten von außergewöhnlichen Belastungen: Personelle Unterstützung bei besonderem Betreuungsaufwand und anteiliger Ausgleich von Lohnkosten bei einer Minderleistung.

Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie hier.

Nähere Auskünfte erhalten Sie außerdem bei der Fürsorgestelle des Kreises Rendsburg-Eckernförde.