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Schwerbehinderung

Die Fürsorgestelle für Kriegsopfer und Behinderte bietet Hilfe und Beratung für im Beruf stehende Menschen mit Behinderungen an, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. Aufgabenschwerpunkte bilden die vorbereitende Beratung über begleitende Hilfen im Arbeits- und Berufsleben sowie die Sicherstellung des besonderen Kündigungsschutzes im Arbeitsleben.

Die Beratungsangebote richten sich sowohl an behinderte Arbeitnehmer als auch an Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen oder einstellen möchten.

Sofern Sie einen Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung, eine Parkerleichterungen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder eine Wertmarke für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an das Landesamt für Soziale Dienste

Für mehr Informationen klicken Sie bitte auf das entsprechende Thema.

Kosten

Gebührenfrei

Notwendige Unterlagen

Nachweis über die Anerkennung einer Behinderung/Schwerbehinderung