Der Kreis Rendsburg-Eckernförde hat aufgrund eines Erlasses des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren am 23.01.2021 eine Allgemeinverfügung für die Test- und Nachweispflicht für Grenzpendler und Grenzgänger aus Dänemark erlassen.
Danach müssen Personen,
- die in der Bundesrepublik Deutschland ihren Wohnsitz haben und die sich zwingend notwendig zum Zweck ihrer Berufsausübung, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung an ihre Berufsausübungs-, Studien- oder Ausbildungsstätte in Dänemark begeben und regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich, an ihren Wohnsitz zurückkehren (Grenzpendler) oder
- die in Dänemark ihren Wohnsitz haben und die sich zwingend notwendig zum Zweck ihrer Berufsausübung, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung in die Bundesrepublik Deutschland begeben und regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich, an ihren Wohnsitz zurückkehren (Grenzgänger),
die Pflicht, in jeder Kalenderwoche, in der eine Einreise stattfindet, einmal über ein ärztliches Zeugnis oder Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen und dieses auf Anforderung dem Gesundheitsamt vorzulegen.
Dieser Nachweis ist auf Papier oder in einem elektronischen Dokument in deutscher, englischer, französischer oder dänischer Sprache zu erbringen und ist bei jeder Einreise mitzuführen. Das ärztliche Zeugnis oder Testergebnis besitzt eine Gültigkeit von sieben Tagen. Ein Verstoß gegen die Pflicht, auf Aufforderung des Gesundheitsamtes ein solches Zeugnis oder Testergebnis vorzulegen, kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Die Allgemeinverfügung gilt ab Montag, 25.01.2021, bis zunächst einschließlich Mittwoch, 31.03.2021. Eine Verlängerung ist möglich.