Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ist am 19.01.2024 im Bundestag beschlossen worden, der Bundesrat hat das Gesetz mit den Anpassungen des Bundestages in seiner Sitzung am 02.02.2024 angenommen – das Gesetz ist damit noch nicht in Kraft getreten.
Wann dies genau sein wird, steht noch nicht abschließend fest - vermutlich nicht vor Mai 2024.
Bitte stellen Sie Ihre Anfragen, Anträge auf Einbürgerungen sowie Terminbuchungen auch erst nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes. Sobald wir genauere Informationen erhalten, stellen wir diese auf unserer Homepage in gewohnter Weise zur Verfügung.
Mehr Informationen des Bundesministeriums des Innern und für Heimat