Trinkwasserüberwachung
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Neben dem Genuss dient es zum Lebensmittelbereiten, Reinigen von Lebensmittelbedarfsgegenständen, Körperpflege und – reinigen sowie Wäschewaschen. Nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) werden die mikrobiologischen, chemischen und Indikator Parameter sowie die Wasserversorgungsanlagen selbst überwacht.
Zu den Wasserversorgungsanlagen gehören zentrale und dezentrale Wasserwerke und deren Leitungsnetze, Kleinanlagen und deren Trinkwasserinstallation zur Eigenversorgung, mobile Versorgungsanlagen, Trinkwasserinstallationen zur ständigen Wasserverteilung sowie Anlagen zur zeitweiligen Wasserverteilung.
Kosten
Die Kosten für Amtshandlungen nach der Trinkwasserverordnung richten sich nach der Landesgebührenordnung Schl.-H. Ziff. 9.13