Untere Wasserbehörde
Was Sie wissen sollten
Die unteren Wasserbehörden sind für den Vollzug, d. h für die Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften zuständig.
Leben braucht Wasser!
- Sauberes Wasser - Chemikalien, Öle und Dünger schaden den Gewässern erheblich. Der Eintrag ist zu vermeiden und Maßnahmen wie z.B. die Wiederherstellung naturnaher Fluss- und Uferbereiche zur Verbesserung der Gewässerqualität umzusetzen.
- Genügend Wasser - Versiegelte Flächen verringern die Grundwasserneubildung vor Ort. Für gesunde Bodenverhältnisse ist der natürliche Wasserhaushalt aus Versickerung, Verdunstung und Abfluss existenziell und daher weitestgehend zu erhalten.
- Wasser in Maßen - Die Fließgewässer in Schleswig-Holstein kommen schnell an ihre hydraulischen Kapazitätsgrenzen. Gedrosselte Einleitungen aus urbanen Gebieten und die Schaffung von Retentionsflächen sollen vor Überflutungsschäden schützen.
Tätigkeitsbereiche
Abwasserbeseitigung / Grundstücksentwässerung
Wohn- oder Gewerbegrundstücke benötigen vor ihrer Nutzung Einrichtungen für die ordnungsgemäße Schmutzwasserbeseitigung und Niederschlagsentwässerung.
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Grundwassernutzung / Erdwärme
Die Entnahme von Grundwasser (GW) und die Einbringung von Erdwärmesonden ist in den meisten Fällen anzeige- oder erlaubnispflichtig. In Wasserschutz- und Trinkwassergewinnungsgebieten gelten besondere Vorschriften.
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Wasserschutzgebiete
Die Trinkwasserversorgung in Schleswig-Holstein erfolgt über das Grundwasser. In Gebieten ohne natürliche, undurchlässige Bodenschichten werden zum Schutz vor Verunreinigungen und damit die Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung Wasserschutzgebiete festgesetzt. Hier gelten festgelegte Handlungsbeschränkungen und Verbote.
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Oberflächengewässerbewirtschaftung
Unsere Flüsse und Seen sowie ihre Uferbereiche sind wichtige Lebensräume. Gezielte Veränderungen bedürfen der Genehmigung um ihre ökologischen Funktionen so wenig wie möglich zu beeinträchtigen.
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Gewässerschutz / wassergefährdende Stoffe
Landwirtschaftliche Betrieb, Tankstellen und andere Gewerbefirmen lagern häufig Stoffe, die nicht in Gewässer gelangen dürfen, weil ihr biologischer Abbau den Sauerstoff verzehrt, sie mineralölhaltig oder fischgiftig sind.
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