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Jagdangelegenheiten

Jagdwesen

Das Jagdwesen ist ein privatrechtliches Nutzungsrecht am Grundstück.

Beschreibung

Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. 

  • Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden. Die Hege hat die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen zum Ziel.
  • Bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit zu beachten. Die Jagdausübung erstreckt sich auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.
  • Das Recht zur Aneignung von Wild umfasst auch die ausschließliche Befugnis, sich krankes oder verendetes Wild, Fallwild und Abwurfstangen sowie die Eier von Federwild anzueignen.

Jagd und Hege sind so durchzuführen, dass

  • die biologische Vielfalt und ein artenreicher und gesunder Wildbestand in angemessener Zahl im Rahmen einer maßvollen und nachhaltigen Wildbewirtschaftung erhalten bleiben,
  • die natürlichen Bedingungen für das Vorkommen der einzelnen Wildarten erhalten bleiben,
  • auch außerhalb des Waldes Deckung und Ruhezonen sowie Äsungsflächen für das Wild geschaffen werden, soweit dadurch die Lebensräume anderer besonders geschützter wild lebender Tierarten und besonders geschützter Pflanzenarten nicht beeinträchtigt werden und die Nutzungsinteressen der bei Jagdpacht zur Duldung im Rahmen von Verträgen verpflichteten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer nicht entgegenstehen,
  • Wildschäden und sonstige Beeinträchtigungen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie der Natur und Landschaft möglichst vermieden und ökologische Erfordernisse berücksichtigt werden.
  • Neben der Wilddichte können als Folge ständiger Störungen durch Erholungsverkehr, Tourismus, sportliche Aktivitäten und unsachgemäße Jagdausübung erhöhte Wildschäden auftreten. Dem Faktor Ruhe kommt daher eine entscheidende Bedeutung für die Verminderung von Schäden zu.

Jagdschein

Wer die Jagd ausüben will, muss erfolgreich eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein lösen.

Beschreibung

Die Jägerprüfung wird durch einen Prüfungsausschuss, der bei der unteren Jagdbehörde gebildet wird, abgenommen. Die umfangreiche Prüfung setzt sich aus der Schieß-, der schriftlichen und der mündlich-praktischen Prüfung zusammen.

Vorbereitungskurse für die Jägerprüfung werden von den Kreisjägerschaften sowie von privaten Ausbildern und Jagdschulen angeboten. Die Teilnahme eines Kurses als Vorbereitung auf die Prüfung wird dringend empfohlen. 

Der Jagdschein kann im Anschluss an die erfolgreiche Jägerprüfung beantragt werden. Die Jagdbehörde holt eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister ein. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines beziehungsweise bewirken dessen sofortige Einziehung.

Der Jagdschein alleine berechtigt allerdings noch nicht zur Jagdausübung. Daneben ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich.

Kosten

Für die Ausstellung eines Jagdscheines werden Gebühren erhoben. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Behörde.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung (oder Verlängerung) eines Jagdscheines:

  • Zeugnis über die bestandene Jägerprüfung im Original (bei erstmaliger Beantragung),
  • Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung,
  • im Falle der erstmaligen Ausstellung oder Neuausstellung, ein Passbild.