Aufgaben und Ziele
Seniorenvertretungen, Seniorenräte und Seniorenbeiräte
Der Kreisseniorenbeirat wurde als unabhängige, parteipolitisch neutrale und konfessionell nicht gebundene Einrichtung des Kreises gegründet, um die Interessen der älteren Einwohnerinnen und Einwohner gegenüber den Gremien des Kreises zu wahren.
Seine Mitglieder sind ehrenamtlich tätig, müssen am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben, mit Wohnsitz im Kreis Rendsburg-Eckernförde gemeldet und Mitglied in einem örtlichen Seniorenrat/Seniorenbeirat sein. Sie dürfen weder dem Kreistag noch einer Gemeindevertretung im Kreis Rendsburg-Eckerförde angehören.
Die Aufgaben sind in der Satzung geregelt.
Der Kreisseniorenbeirat vertritt die Interessen der älteren Einwohnerinnen und Einwohner und setzt sich für deren Belange ein. Er fördert den Kontakt und die Zusammenarbeit mit den Institutionen der Altenhilfe.
Er gibt praktische Hilfen und regt Initiativen zur Selbsthilfe unter den Seniorinnen und Senioren an. Er unterstützt die Bildung weiterer Seniorenbeiräte in den Städten, Ämtern und Gemeinden des Kreises.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere die Unterstützung des Kreistages und dessen Ausschüsse, durch beratende Stellungnahmen und Empfehlungen in allen Angelegenheiten, die Seniorinnen und Senioren im Kreis Rendsburg-Eckernförde betreffen.
Eine übergeordnete Einrichtung ist der Landesseniorenrat Schleswig-Holstein e.V.. Diesem können Gemeinden und Kreise angehören, die in der Regel durch ihre Seniorenbeiräte/-räte vertreten werden.
Oberstes Organ des LSR e.V. ist die Mitgliederversammlung.
Der LSR e.V. soll neben den Belangen der Ü60-Generation die Interessen der kommunalen Seniorenbeiräte vertreten und diesen beratend zur Seite stehen.
Dieses geschieht u. a. durch die Teilnahme am jährlich stattfindenden Altenparlament.