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Interne Meldestelle für Hinweisgebende

Die Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde hat eine interne Meldestelle nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz, auch für den kreisangehörigen Bereich, über einen externen Dienstleister eingerichtet.

Haben Sie ein Ereignis beobachtet, das Sie melden möchten? Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihren Hinweis vertraulich und anonym zu übermitteln.

Es kann sich grundsätzlich auch an eine externe Meldestelle des Bundes gewendet werden. Das Hinweisgeberschutzgesetz sieht jedoch vor, dass die Interne Meldestelle zu bevorzugen ist. 

 

 

An wen richtet sich die interne Meldestelle?

Die interne Meldestelle dient dem Schutz von hinweisgebenden Personen. Dies sind Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese Informationen an die interne Meldestelle melden.

Darüber hinaus werden Personen geschützt, die Gegenstand einer Meldung sind, sowie sonstigen Personen, die von einer Meldung betroffen sind.

 

Welche Inhalte kann ich melden?

Inhalt einer Meldung sind Verstöße und Informationen über Verstöße.

Verstöße sind Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit, die rechtswidrig sind und unter den Anwendungsbereich von § 2 HinSchG fallen. Der Anwendungsbereich umfasst unter anderem alle strafrechtlichen und bußgeldrelevanten Vorschriften. Außerdem fallen alle Vorschriften darunter, die die Integrität der Verwaltung gewährleisten sollen. Hierzu gehören alle Vorschriften, die sicherstellen, dass die Beschäftigen im öffentlichen Dienst, rechtstreu, unbestechlich und objektiv handeln.

 

Auf welchen Wegen kann ich eine Meldung abgeben?

Meldungen können Sie bei der internen Meldestelle des Kreises Rendsburg-Eckernförde nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz schriftlich oder mündlich hier abgeben:

https://kreis-rendsburg-eckernfoerde.hinweis.de/

 

Wie läuft eine Meldung ab?

  1. Bitte geben Sie Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit für eventuelle Rückfragen an. Diese Informationen sind hilfreich für die Bearbeitung, jedoch ist eine Meldung auch anonym möglich. Alle Angaben werden vertraulich behandelt.
  2. Beschreiben Sie den Schwerpunkt Ihrer Meldung.
  3. Formulieren Sie Ihre Meldung in Ihren eigenen Worten und geben Sie die beschäftigungsgebende Behörde an.
  4. Nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  5. Wir nehmen Ihre Meldung auf, bearbeiten sie und holen gegebenenfalls Informationen bei der zuständigen Stelle ein. Genaue Informationen zu den Schwerpunkten erhalten Sie während des Meldeprozesses, sofern Sie uns eine Kontaktmöglichkeit angeben.

 

Wie werden meine Daten geschützt?

Die interne Meldestelle behandelt die Identität der hinweisgebenden Person vertraulich. Die Identität der hinweisgebenden Person darf ohne deren ausdrückliche Zustimmung ausschließlich den mit den Aufgaben der internen Meldestelle betrauten Mitarbeitenden sowie den sie bei der Erfüllung dieser Aufgaben unterstützenden Personen bekannt werden. Dies gilt auch für alle anderen Informationen, aus denen die Identität der hinweisgebenden Person direkt oder indirekt abgeleitet werden kann.

Die Identität darf nur dann preisgegeben werden, wenn ein Ausnahmetatbestand im Sinne des § 9 HinSchG gegeben ist. Eine Offenbarung der Identität der hinweisgebenden Person ist damit nicht gänzlich ausgeschlossen.

Die interne Meldestelle informiert die hinweisgebende Person, bevor ihre Identität offenbart wird und legt die Gründe für die Weitergabe schriftlich oder elektronisch dar. Dies gilt nicht, wenn diese Information laufende Ermittlungen, Untersuchungen oder Gerichtsverfahren gefährden würde.

Die interne Meldestelle schützt in gleicher Weise die Identität Dritter, die in den Meldungen erwähnt werden, sowie die Identität betroffener Personen. Informationen über Personen, die Gegenstand einer Meldung sind, und von sonstigen in der Meldung genannten Personen dürfen nur in den Fällen des § 9 Abs. 4 HinSchG, beispielsweise in Straf- oder Bußgeldverfahren, an die jeweils zuständige Stelle weitergeleitet werden.

Die interne Meldestelle gewährleistet durch entsprechende organisatorische, räumliche und technische Maßnahmen, dass ein Zugriff Dritter auf Akten und Dokumente der Meldestelle nicht möglich ist.

Die interne Meldestelle verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und uns jeweils gültigen weiteren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO, beispielsweise politische Meinungen, weltanschauliche Überzeugungen, genetische sowie biometrische Daten, ist nach § 10 HinSchG nur dann zulässig, wenn sie zur Erfüllung der Aufgaben der internen Meldestelle erforderlich ist.