Beauftragte Person für Menschen mit Behinderungen
Kreisbeauftragter für Menschen mit Behinderung
Der Beauftragte hat folgende Aufgaben:
- gibt Stellungnahmen und Empfehlungen gegenüber den Fachausschüssen bei Planungen und vor der Entscheidung über Maßnahmen ab die Menschen mit Behinderungen betreffen,
- berät die Verwaltung bei Durchführungen von Maßnahmen, die Menschen mit Behinderungen betreffen,
- fördert die Zusammenarbeit der im Kreis tätigen Behindertenorganisationen,
- zeigt Möglichkeiten auf, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für Menschen mit Behinderung im Rahmen der Zuständigkeit des Kreises zu verbessern,
- koordiniert Anliegen und Anregungen der Menschen mit Behinderung und ihrer im Kreis tätigen Organisationen und leitet diese an die zuständigen Stellen,
- arbeitet mit Behindertenbeauftragten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, sowie anderer Kreisen und kreisfreien Städten und mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen zusammen,
- kann an den Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse in Angelegenheiten die behinderte Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises betreffen, teilnehmen und in den Fachausschüssen das Wort verlangen,
- hat das Recht, in Angelegenheiten der Menschen mit Behinderung Anfragen, Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen an die Fachausschüsse oder den Landrat abzugeben,
- hat das Recht eigenverantwortlich Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben.