Die Absonderungsregelungen in Schleswig-Holstein sind auf Grundlage der neuen bundesweit geltenden Schutzmaßnahmen-Ausnahme-Verordnung und der veränderten Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Umsetzung von Quarantänemaßnahmen angepasst worden. Aus diesem Grunde erlässt der Kreis Rendsburg-Eckernförde eine neue Allgemeinverfügung über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als enge Kontaktperson in einer geeigneten Häuslichkeit. Die Allgemeinverfügung gilt vom 15. Januar 2022, 00.00 Uhr bis einschließlich 31. März 2022, 24.00 Uhr. Die bisherige Allgemeinverfügung vom 30.11.2021 tritt mit Ablauf des 14.01.2022, 24.00 Uhr außer Kraft.
Die aktuell im Kreis geltenden Regelungen finden Sie aufbereitet in unseren FAQ.