Der Kreistag des Kreises Rendsburg-Eckernförde hat durch Beschluss vom 18.12.2023 gem. § 39 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz - GKWG - die am 14.05.2023 durchgeführte Kreiswahl sowie die Nachwahl vom 11.06.2023 im Wahlkreis 22- Eckernförde Nord - für gültig erklärt.
Die rechtskräftige Gültigkeit der Wahl wird gem. § 70 Abs. 5 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung - GKWO - hiermit bekannt gemacht.
Rendsburg, den 22.01.2024
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Kreiswahllleiter
In Vertretung
Förster