Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 24. März 2023 die beigefügten unmittelbaren Wahlvorschläge (I) und Listenwahlvorschläge (II) zugelassen. Diese Wahlvorschläge werden hiermit bekannt gemacht (§ 25 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG), §§ 31 Abs. 1, 87 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO)).
Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Datei.