Hinsichtlich der Absonderungsregelungen für enge Kontaktpersonen ergeht – infolge von Änderungen seitens des zuständigen Ministeriums – eine Klarstellung im Bereich der Schulen und Kitas. Diese findet ab sofort Anwendung.
Klarstellung im Bereich der Schülerinnen und Schüler.
- Grundsätzliche Ausnahme: Schülerinnen und Schüler sind bei Umsetzung des in der SchulenCoronaVO normierten Schutzkonzeptes grundsätzlich nicht als enge Kontaktpersonen zu betrachten und dabei bei einem Coronafall in der Schule nicht als quarantänepflichtig zu betrachten.
- Eine Quarantäne wird nur im Einzelfall durch das Gesundheitsamt erlassen.
Klarstellung im Bereich der Einrichtungen der Kinderbetreuung.
- Im Bereich der Kinderbetreuung ist bei vergleichbarem Schutzniveau zu den Schulen im Rahmen der Ermessensentscheidung des Gesundheitsamtes auch keine zwingende Quarantäne nötig. Es verbleibt bei der Einzelfallentscheidung des Gesundheitsamtes des Kreises Rendsburg-Eckernförde.
Deklaratorisch wird infolgedessen auch die Allgemeinverfügung des Kreises angepasst. Insofern erlässt der Kreis Rendsburg-Eckernförde eine neue Allgemeinverfügung über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als enge Kontaktperson in einer geeigneten Häuslichkeit. Die Allgemeinverfügung gilt vom 19. Januar 2022, 00.00 Uhr bis einschließlich 31. März 2022, 24.00 Uhr. Sie wird im Laufe des morgigen Vormittags auf der Kreisseite veröffentlicht. Die bisherige Allgemeinverfügung vom 14.01.2022 tritt mit Ablauf des 18.01.2022, 24.00 Uhr außer Kraft.
Die aktuell im Kreis geltenden Regelungen finden Sie aufbereitet in unseren FAQ.