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Tierschutz

Der Tierschutz ist seit August 2002 als Staatsziel im Grundgesetz verankert und findet seine Umsetzung im Tierschutzgesetz und den daraus abgeleiteten Verordnungen. Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.

Im Kreis Rendsburg-Eckernförde sind die Amtsvorsteher und Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörden sowie der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Kreises mit der Durchführung des Tierschutzgesetzes betraut.

Aufgaben der örtlichen Ordnungsbehörden

  • Überprüfung von Tierhaltungen
  • Erteilen von Erlaubnissen für den Handel mit Wirbeltieren (z. B. Zoofachgeschäfte) und für Reit- und Fahrbetriebe
  • Durchführung des Gefahrhunderechts

Aufgaben des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

  • Überprüfung von Tierhaltungen in Zusammenarbeit mit den örtlichen Ordnungsbehörden sowie die Erstellung von Sachverständigen Gutachten
  • Überwachung von Zirkusbetrieben, Tiermärkten und Tierbörsen
  • Erteilung von Erlaubnissen für das zur Schau stellen, Züchten und Halten von Tieren (Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz)
  • Ausstellung von Erlaubnissen zum Transportieren von Tieren (Antrag zur Erteilung eines Befähigungsnachweises)
  • Aufsicht über die Tierheime im Kreisgebiet
  • Überprüfung von Schlachtstätten
  • Überprüfung der Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben bei Tiertransporten
  • Ahndung von Tierschutzverstößen (zum Anzeigen eines Verstoßes bitte das Kontaktformular ausfüllen)

Förderung des Tierschutzes durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde ist bestrebt, Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes aktiv zu fördern. Zu diesem Zweck wurde eine Richtlinie beschlossen, auf deren Grundlage Maßnahmen und Projekte mit Fördergeldern unterstützt werden können. Einzelheiten zu den Voraussetzungen für Förderanträge können der Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Tierschutzes entnommen werden.