Schwimmbadhygiene
Schwimm- und Badebecken, Therapie- und Saunatauchbecken in Gewerbebetrieben, öffentliche Bäder wie Hallen- und Freibäder werden durch die Gesundheitsdienste überwacht.
Dabei werden mikrobiologische und chemische Parameter des Badewassers und Indikator-Parameter des Duschwassers (Legionellen) und die Einrichtungen selbst überwacht.
Gesetzliche Grundlagen
- Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- DIN 19643 Teil 1-4 Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser
(Der Text der DIN muss käuflich erworben werden)
Kosten
Das untersuchende Labor berechnet direkt für Probenahme und Analyse. Erfolgt die Probennahme durch den Fachdienst, sind laut Gebührenordnung des Landes Gebühren in Höhe von 25 € für die Probennahme sowie Gebühren für die Bestimmung der Hygienehilfsparameter (Chlor und pH) fällig. Analysekosten werden direkt mit dem Labor abgerechnet.