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Schwimmbadhygiene

Schwimm- und Badebecken, Therapie- und Saunatauchbecken in Gewerbebetrieben,  öffentliche Bäder wie Hallen- und Freibäder werden durch die Gesundheitsdienste überwacht.

Dabei werden mikrobiologische und chemische Parameter des Badewassers und Indikator-Parameter des Duschwassers (Legionellen) und die Einrichtungen selbst überwacht.

Gesetzliche Grundlagen

Notwendige Unterlagen

keine

Kosten

Das untersuchende Labor berechnet direkt für Probenahme und Analyse. Erfolgt die Probennahme durch den Fachdienst, sind laut  Gebührenordnung des Landes Gebühren in Höhe von 25 € für die Probennahme sowie Gebühren für die Bestimmung der Hygienehilfsparameter (Chlor und pH) fällig. Analysekosten werden direkt mit dem Labor abgerechnet.