Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche – von U1 bis J2
Um Auffälligkeiten in der körperlichen, geistigen oder sozialen Entwicklung frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu behandeln, stehen für Kinder von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr zurzeit 11 kostenlose Vorsorgeuntersuchungen zur Verfügung. Sie zählen zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen.
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte empfiehlt zusätzliche drei Gesundheitschecks: U10, U11 und J2, doch diese erstatten noch nicht alle Krankenkassen.
Für alle Früherkennungsuntersuchungen sind bestimmte Zeiträume vorgegeben:
- U1 – direkt nach der Geburt
- U2 - 3. bis 10. Lebenstag
- U3 – 1. Monat (4. bis 5. Lebenswoche)
- U4 – 3 Monate (3. bis 4. Lebensmonat)
- U5 – 6 Monate (6. bis 7. Lebensmonat)
- U6 – 1 Jahr (10. bis 12. Lebensmonat)
- U7 – 2 Jahre (21. bis 24. Lebensmonat)
- U7a - 3 Jahre (34. bis 36. Lebensmonat)
- U8 – 4 Jahre (46. bis 48. Lebensmonat)
- U9 – 5 ¼ Jahre (60. bis 64. Lebensmonat)
- U10 – 7-8 Jahre
- U11 – 9-10 Jahre
- J1 – 13 Jahre (12 bis 14 Jahre)
- J2 – 16 Jahre (16 bis 17 Jahre)
Im Land Schleswig-Holstein gibt es seit April 2008 für die Vorsorgeuntersuchungen (U4 - U9) ein verbindliches Einladungswesen im Rahmen des Kinderschutzgesetzes. In der Regel werden Vorsorgeuntersuchungen von niedergelassenen Kinderärzten durchgeführt. Nicht wahrgenommene Vorsorgeuntersuchungen werden vom Landesfamilienbüro dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst gemeldet. Es ist Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes dem nachzugehen und eine Beratung anzubieten.