Sozialmedizinische Untersuchungen
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Kreises Rendsburg-Eckernförde erstellt im Auftrag von Behörden gutachterliche Stellungnahmen.
Zur Gutachtenerstellung werden die Eltern mit ihrem Kind zur Untersuchung einbestellt. Das Untersuchungsergebnis wird mit Eltern und, soweit möglich, auch mit dem Kind besprochen. Die anfordernde Stelle erhält bei Vorliegen einer Schweigepflichtentbindung der Eltern ein schriftliches Gutachten.
- Gutachterliche Stellungnahmen im Rahmen der Feststellung einer (drohenden) seelischen Behinderung
- Gutachterliche Stellungnahmen zur Feststellung von Entwicklungsstörungen im Rahmen von Anträgen auf Frühförderung bei Vorschulkindern.
- Andere Fragen im Rahmen der Eingliederungshilfe (z.B. Feststellung der Notwendigkeit einer Schulbegleitung)
- Mutter-Kind oder Vater-Kind Kuranträge
Notwendige Unterlagen
Bitte bringen Sie zur Untersuchung
- das Vorsorgeheft
- den Impfpass
- sowie eventuell vorhandene Unterlagen über den Gesundheitszustand Ihres Kindes mit (z. B. vom Krankenhaus, von Kinder- und Jugendarzt/-ärztin, Befunde der Augenheilkunde, der Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, der Orthopädie, der Kinder- und Jugendpsychiatrie bzw. aktuelle Unterlagen aus Praxen für Logopädie, Ergotherapie oder Physiotherapie).
Bitte vergessen Sie die Brille und/oder andere Heilhilfsmittel nicht.
Gesetzliche Grundlagen
- Gesundheitsdienstgesetz Schleswig-Holstein (GDG)
- Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitssuchende)
- Sozialgesetzbuch V (Gesetzliche Krankenversicherung)
- Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen)
- Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe)
- Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe)