Schulärztliche Untersuchungen
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Kreises Rendsburg-Eckernförde führt schulärztliche Untersuchungen durch. Hierzu zählen folgende Untersuchungsarten:
Schuleingangsuntersuchungen
Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder die bis zum 30. Juni des Einschulungsjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben und damit schulpflichtig sind. Jüngere Kinder können auf Antrag an der entsprechenden Schule vorzeitig eingeschult und bei uns untersucht werden.
Bei den Schuleingangsuntersuchungen wir festgestellt, ob das Kind den Anforderungen des Schulalltags körperlich und seelisch gewachsen ist, welche Unterstützungsbedarfe vorhanden oder ggf. noch vor der Einschulung einzuleiten sind und wo z. B. in der Schule gegebenenfalls Hilfen benötigt werden.
Hierzu erfolgt ein Sozialpädiatrisches Entwicklungs-Screening für Schuleingangsuntersuchungen (SOPESS). Besonders berücksichtigt werden die Untersuchungen des Hörens und Sehens, der Sprache, der Motorik und der Wahrnehmung sowie des sozialen und emotionalen Verhaltens.
Die Terminvergabe für Einschulungsuntersuchungen erfolgt zentral durch den jugendärztlichen Dienst. Alle Eltern bekommen rechtzeitig eine schriftliche Einladung.
Bei Rückstellung bzw. vorzeitiger Einschulung: Die letztendliche Entscheidung über die Schulaufnahme bzw. Rückstellung obliegt dem Schulamt.
Untersuchungen zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs
Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischen Förderbedarf haben einen Anspruch auf besondere schulische Förderung.
Im Rahmen der sonderpädagogischen Untersuchung wird überprüft ob die Lernschwächen eine organische Ursache haben.
Eine Untersuchung im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf wird bei Bedarf durch das Schulamt angefordert.
Untersuchungen für das Profil Sport an den Gymnasien
Für Schüler der Profiloberstufe Sport ist nach §2 Abs. 2 der Landesverordnung über die schulärztlichen Aufgaben vom 11. Juni 2018 eine schulärztliche Untersuchung vorgeschrieben.
Sie orientiert sich an der S1 Leitlinie der DGSP. Nach abgeschlossener Untersuchung wird die Schule darüber unterrichtet, ob die Schüler gesundheitlich für das Sportprofil geeignet sind.
Untersuchungen bei Unterrichtsversäumnis und bei Beurlaubung vom Unterricht aus gesundheitlichen Gründen
Im Auftrag der Schulen nehmen wir Stellung zu Fragen bei Schulabsentismus (Fernbleiben von der Schule).
Bei erhöhten Fehlzeiten eines Schülers oder Abklärungsbedürftigen, gesundheitlichen Auffälligkeiten werden wir durch die zuständige Schule mit einer ärztlichen Untersuchung beauftragt, um bei Vorliegen einer organischen oder psychischen Problematik weitere Hilfen und Vorgehensweisen zu bahnen.
Bei Absentismus wird multiprofessionell zusammengearbeitet, so dass ein Team aus Schüler und Familie, Lehrern, Schulsozialarbeiter, ambulant oder stationär behandelnden Ärzten und Therapeuten und dem Jugendärztlichen Dienst individuell beraten, um Wege aus der Problematik aufzuzeigen. Das übergeordnete Ziel dieser Vernetzung ist die individuelle Unterstützung sowie der Ausbau präventiver Maßnahmen zur Förderung des regelmäßigen Schulbesuchs.
Notwendige Unterlagen
Notwendige Unterlagen
Bitte bringen Sie zur Untersuchung
- die ausgefüllten Fragebögen (Elternfragebogen, Kindergartenfragebogen)
- das Vorsorgeheft,
- den Impfpass
- sowie eventuell vorhandene Unterlagen über den Gesundheitszustand Ihres Kindes mit (z.B. vom Krankenhaus, von Kinderarzt, Hausarzt, Befunde der Augenheilkunde, der Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, der Orthopädie, der Kinder- und Jugendpsychiatrie bzw. aktuelle Unterlagen aus Praxen für Logopädie, Ergotherapie oder Physiotherapie).
Bitte vergessen Sie die Brille und/oder andere Heilhilfsmittel nicht.
Weiterführende Informationen
Schuleingangsuntersuchungen auf der Seite des Landes Schleswig-Holstein