Pflegeeltern und Pflegekinder
Ein Rückblick auf den Pflegeelterntag 2024
Am 28. September hatten wir das Vergnügen, den diesjährigen Pflegeelterntag in der Jugendherberge Westensee zu feiern. Mit dabei waren unser Landrat, Vertreter und Vertreterinnen des Jugendhilfeausschusses, unsere engagierten Fachkräfte und vor allem Ihr! Wir bedanken uns für den intensiven und fördernden Austausch!
In Workshops und Gesprächen hatten die Pflegeeltern die Möglichkeit, sich miteinander und mit uns über Erfahrungen und Herausforderungen auszutauschen. Auch für die Kinder war gesorgt: Bei einem tollen Rahmenprogramm konnten sie unter anderem Bogenschießen ausprobieren und die Natur genießen.
Danke an alle Beteiligten! 🙏
Pflegeeltern leisten Tag für Tag einen enorm wichtigen Beitrag. Wir freuen uns, diesen besonderen Tag mit Ihnen gefeiert zu haben.
❗ Achtung: Infoabend ❗
Für alle, diesich dafür interessieren vielleicht auch Pflegeperson/ Pflegeeltern zu werden findet am20.11.2024 ein digitaler Infoabend statt. Hier beantworten wir alle Fragen rund um das Thema Pflegekinder. Meldet Euch gerne noch an.
📞 04331-202 389 oder 📧 jaenne.lassen[at]kreis-rd.de
Pflegeeltern und Pflegekinder im Kreis Rendsburg-Eckernförde
Für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen suchen wir laufend geeignete Pflegefamilien im Raum Rendsburg-Eckernförde.
Bei Interesse stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpersonen zur Verfügung.
Für erste Informationen lesen Sie auch gern unsere Artikel im kinners-Magazin:
Infoabende für Interessierte, die Pflegeeltern werden möchten
- 25.07.2024 - 17:00 Uhr, Kaiserstr. 19, Rendsburg -> keine Anmeldung nötig
- 17.09.2024 - 17:00 Uhr, Kaiserstr. 19, Rendsburg -> keine Anmeldung nötig
- 20.11.2024 - Digitaler Infoabend -> Anmeldung über Frau Jaenne Laßen (04331-202 389 oder jaenne.lassen[at]kreis-rd.de )
Seminare für Personen die sich als Pflegeeltern beworben haben
- 26. & 27.04.2024
- 27. & 28.09.2024
Fortbildungen und Veranstaltungen für Pflegeeltern und Pflegekinder
- Bindungschwierigkeiten und ihrer Herausforderungen im Alltag (13.09.2024 für Pflegeeltern). Ansprechpartnerin: Frau Jung-Thobaben: 04331-202401 / kristina.jung-thobaben[at]kreis-rd.de
- Selbstfürsorge – wie kann ich auf mich achten (für Pflegeeltern)
Genaue Termine werden noch bekannt gegeben (an dieser Stelle und auf persönliche Einladung)
Fragen und Antworten
Von einem Pflegekind wird gesprochen, wenn ein Kind oder ein(e) Jugendliche(r), vorübergehend oder dauerhaft nicht bei den Herkunftseltern, sondern in einer anderen Familie (Pflegefamilie) lebt und betreut wird. Die Familie ist für die Sozialisierung eines Kindes in der Regel am besten geeignet. Dies gilt insbesondere für jüngere Kinder. Für diese ist eine längerfristige Fremdunterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung nicht geeignet, denn Emotionalität, Individualität und Geborgenheit können sie dort nur begrenzt erfahren. Vor allem für Kinder bis zum Alter der Vorpubertät ist die Pflegefamilie ein idealer Ort der Entwicklung und Persönlichkeitsentfaltung.
Die Familienerziehung kann durch keine andere Institution ersetzt werden.
Pflegekinder …
- sind Kinder, die für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit oder auf Dauer nicht in ihrem Elternhaus leben können.
- können Babys, Klein-, Schulkinder oder Jugendliche sei.
- sind Mädchen oder Jungen und haben manchmal Geschwister, die gerne zusammenbleiben möchten.
- kommen aus Familien, die durch Probleme und Krisen belastet sind.
- haben meist noch Kontakt zu ihrer Herkunftsfamilie, der für die Persönlichkeitsentwicklung und Identitätsfindung wichtig ist
- bringen ihre eigene Geschichte, ihre eigenen Erfahrungen mit.
- haben auf Grund ihrer Erfahrungen aus der Vergangenheit oft Schwierigkeiten, Bindungen zu anderen Menschen einzugehen und zu Vertrauen.
- haben besondere, auch manchmal schwierige Verhaltensweisen, aber ebenso ihre eigenen, besonderen Stärken.
- brauchen Menschen, die sich zuverlässig und liebevoll um sie kümmern und sie in ihrer Entwicklung unterstützen.
- bringen neues Leben und viele Erfahrungen in Ihre Familie.
Kinder brauchen Liebe, Fürsorge, Respekt, Grenzen und ein stabiles Umfeld, um sich gut zu entwickeln und selbst Stabilität zu erreichen. Nicht alle Eltern sind in der Lage, dies ihren Kindern zu bieten. Die Gründe hierfür können vielfältig sein.
Persönliche Krisen, (psychische) Erkrankungen, mangelnde positive Erfahrungen im eigenen Elternhaus in Verbindung mit den komplexen Anforderungen des Alltages, können zu einer Überforderung der Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder führen.
Die Kinder spüren dies und reagieren darauf, manchmal laut, auffällig und aggressiv, manchmal still und sensibel. Die Überforderung der Eltern kann soweit gehen, dass sie die grundsätzlichen Bedürfnisse ihrer Kinder nach Essen, Trinken, grundlegender Hygiene, Schutz, Geborgenheit, Wärme und Anerkennung nicht erfüllen können.
In einer solchen Situation haben einige der überforderten Eltern genügend Kraft und Willen, Veränderungen herbeizuführen, Hilfen anzunehmen, um so für ihre Kinder wieder sorgen zu können.
Diese Hilfen werden zum Familienerhalt möglichst ambulant in der Familie angeboten.
Wenn ein Veränderungswille und eine Veränderungsfähigkeit bei den Eltern nicht ausreichend vorliegt oder zu aktivieren ist, können Kinder zeitweise oder auf Dauer nicht länger bei ihren Eltern leben, was eine Unterbringung außerhalb des elterlichen Haushaltes notwendig werden lässt.
In diesen Situationen können Kinder in Pflegefamilien vermittelt werden.
Bei einer vom Jugendamt begleiteten Stabilisierung des Elternhauses, können Kinder nach einem gemeinsam erarbeiteten Ablauf wieder zu ihren Eltern zurückkehren.
Anderen Eltern gelingt das nicht, so dass es für das Kind besser ist, dauerhaft außerhalb des eigenen Elternhauses aufzuwachsen.
Einige Eltern können sich eingestehen, dass sie nicht für ihr Kind sorgen können. Schweren Herzens akzeptieren sie, dass ihr Kind woanders aufwächst. Andere Eltern können nicht nachvollziehen, warum ihr Kind nicht bei ihnen leben kann. Sie kämpfen darum, dass ihr Kind zu ihnen zurückkehrt. Mitunter ist das mit langwierigen Gerichtsverfahren verbunden.
Grundsätzlich können verheiratete und nicht verheiratete Paare sowie Einzelpersonen mit eigenen Kindern und ohne eigene Kinder ein Pflegekind aufnehmen.
Formale Voraussetzungen:
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Hausärztliches Attest
Wirtschaftliche Verhältnisse und Wohnsituation:
- Sie sollten in gesicherten und stabilen finanziellen Verhältnissen leben.
- Es ist Vorbedingung, dass Sie über ausreichend Wohnraum verfügen.
- Ein eigenes Zimmer für das Pflegekind ist (je nach Alter des Kindes) in der Regel erforderlich.
- Sie sollten Spiel- und Tobemöglichkeiten für Kinder und eine insgesamt kinderfreundliche Umgebung bieten können.
- Berufstätigkeit/Teilzeittätigkeit ist kein Hinderungsgrund für die Aufnahme eines Pflegekindes.
- Der höhere zeitliche Bedarf, der durch die Aufnahme eines weiteren Familienmitgliedes entsteht, sollte jedoch unbedingt berücksichtigt werden.
- Wichtig ist, dass genügend Zeit für die Familie und das künftige Pflegekind vorhanden ist und der Alltag nicht bis zur letzten Minute verplant wird.
Familiensituation und persönliche Voraussetzungen:
Pflegefamilien bringen sehr individuelle Voraussetzungen mit und sind so unterschiedlich wie andere Familien auch!
Einige Punkte sind uns allerdings besonders wichtig, damit die Integration des Kindes in die neue Familie und, wenn möglich, eine Rückführung zu den leiblichen Eltern gelingen kann.
Von großer Bedeutung ist es, dass die Pflegefamilie und die leiblichen Eltern gut miteinander kooperieren und sich gegenseitig akzeptieren lernen.
Als Pflegeeltern sollten Sie über Erfahrungen im Umgang mit Kindern verfügen, Geduld und Zeit mitbringen und belastbar sein.
Wichtig sind zudem eine stabile Lebenssituation und ein soziales Umfeld, das eine positive Grundeinstellung zur Aufnahme eines Kindes hat.
Die Erfahrungen zeigen, dass es in der Regel günstig ist, wenn der Altersabstand zwischen den Pflegeeltern und dem Pflegekind einem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis entspricht und wenn das Pflegekind in der Geschwisterreihe das jüngste Kind ist. Wir achten mit Ihnen zusammen darauf, dass keine Konkurrenzsituation zu Ihren eigenen Kindern entsteht.
Eine offene, tolerante und wertschätzende Haltung der Pflegeeltern gegenüber den Kindern und den Herkunftseltern ist notwendig und hilfreich für das Gelingen eines Pflegeverhältnisses.
Sie sollten:
- Mutter und Vater sein können, keine „Erzieher“
- flexibel sein im Bezug auf die sich entwickelnden Bedürfnisse des Kindes
- eine Beziehung und Bindung aufbauen können
- bereit sein, Neues zu lernen
- Verständnis und Toleranz gegenüber auftretenden Verhaltensproblemen des Kindes aufbringen können
- sich in andere einfühlen, Gefühle zeigen und ausdrücken können
- Belastungen und Krisenzeiten aushalten können
- in schwierigen Situationen Gelassenheit bewahren und den Humor nicht verlieren
- eigene pädagogische Fähigkeiten und Grenzen realistisch einschätzen können
- Bindungen des Kindes zu den Eltern respektieren und am Rückführungsprozess mitarbeiten können
- zur Kooperation und Kommunikation fähig sein.
Es gibt verschiedene Pflegeformen, je nach Bedürfnissen von Kindern und Eltern. Dies ist auch für Sie als Pflegeperson von Vorteil: Sie können die Pflegeform wählen, die für Ihre Familiensituation und Lebensplanung passend ist.
Kurzzeitpflege ist zeitlich befristet und kann von einigen Tagen oder Wochen bis zu mehreren Monaten dauern. Die leiblichen Eltern fallen wegen stationärem Klinikaufenthalt, Kur oder ähnlichem aus. Kostenträger kann hier auch die Krankenkasse sein. Die Pflegefamilie soll in räumlicher Nähe des Elternhauses sein, damit die Kinder die Schule oder den Kindergarten weiter besuchen können.
Bereitschaftspflegefamilien nehmen Kinder oder Jugendliche in Notsituationen (rund um die Uhr) bis zur weiteren Klärung ihrer Situation auf. Die Kinder kehren dann entweder zu ihren Familien zurück oder werden in Pflegefamilien bzw. Einrichtungen vermittelt. Bereitschaftspflege wird durch die Familienhorizonte gGmbH (siehe Kontakte) organisiert.
Vollzeitpflege mit Rückkehroption ist für Kinder und Jugendliche gedacht, deren Eltern sich in einer pädagogischen oder sozialen Notlage befinden und deshalb vorübergehend die Erziehung nicht gewährleisten können. Sie hat das Ziel, die Wiedereingliederung des Kindes in die Herkunftsfamilie vorzubereiten. Die Ziele für die Eltern und die Kinder werden in der Hilfeplanung mit Pflegeeltern und Jugendamt vereinbart.
Vollzeitpflege entwickelt sich zu einer dauerhaften Hilfe, wenn das Ziel Rückkehr in die leibliche Familie nicht verwirklicht werden kann. Dies kann aus ganz unterschiedlichen Gründen der Fall sein. Kinder finden dann ihren Lebensmittelpunkt in der Pflegefamilie und wachsen bis zur Verselbständigung dort auf.
Unser Bewerbungsverfahren besteht aus Information und Fortbildung der künftigen Pflegeeltern, aus notwendiger Überprüfung der Rahmenbedingungen und der gemeinsamen Entscheidung mit den künftigen Pflegeeltern, für welche Pflegeform und für welches Kind sie zur Verfügung stehen.
Informationsgespräche
Die Pflegestellenvermittlung veranstaltet regelmäßig Informationsabende zum Thema Pflegekinder und Pflegefamilien. Die Termine werden unter Aktuelles und in der regionalen Presse veröffentlicht. Wenn Sie sich vorher bei uns telefonisch melden, erhalten Sie zudem eine schriftliche Einladung.
Bewerbung
Die Bewerbungsunterlagen bestehen aus:
- Bewerberbogen
- Lebensbericht
- Foto
- Führungszeugnis
- Hausärztlichem Attest
Hausbesuch
Nachdem wir die Bewerbungsunterlagen erhalten haben, besuchen wir Sie zu Hause, um ihre ganze Familie kennen zu lernen. Wir erörtern mit Ihnen die Fragen der Vollzeitpflege, die für Ihre Familie relevant sind.
Vorbereitungsseminar
Im Anschluss laden wir Sie zu einem Vorbereitungsseminar ein. Wir befassen uns dort u. a. mit folgenden Themen:
- das Pflegekind und seiner Vorgeschichte
- die Integration des Pflegekindes in Ihre Familie
- Pflegeeltern berichten von Ihren Erfahrungen mit Pflegekindern
- die Zusammenarbeit der Pflegeeltern mit der Herkunftsfamilie
Hausbesuch
Ausgehend von Ihren und unseren Eindrücken im bisherigem Bewerbungsverfahren besprechen wir, welches Kind mit welcher Herkunftssituation gut in Ihre Familien passen würde und nehmen Sie in unseren Pool „Freie Pflegestellen“ auf.
Kontaktaufnahme
- Sobald uns ein Kind bekannt wird, dass unseres Erachtens in Ihrer Familie einen Platz finden könnte, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Wir stellen Ihnen die Situation vorerst anonymisiert vor und geben Ihnen die Möglichkeit, über eine Aufnahme des Kindes mit Ihrer Familie nachzudenken.
- Wir vermitteln und gestalten dann einen Kontakt mit den leiblichen Eltern. Das gegenseitige Kennenlernen ist für die spätere Kooperation der Erwachsenen sehr wichtig.
- Erst jetzt werden Sie das Kind kennen lernen und in einem der Situation angepassten Kennenlernprozess den Kontakt intensivieren, bis das Kind in Ihre Familie aufgenommen werden kann.
Hilfeplanung
Wenn alle Beteiligten die Aufnahme des Kindes in die Pflegefamilie befürworten, werden die Inhalte und Ziele der Hilfe mit einer Hilfeplanung festgelegt.
Pflegevertrag
Mit Beginn des Pflegeverhältnisses schließen wir mit Ihnen einen Vertrag ab, in dem die Rechte und Pflichten der Pflegeeltern und des Jugendamtes geregelt werden.
Vollmacht
Mit den Sorgeberechtigten des Pflegekindes erarbeiten wir eine Vollmacht, die Ihnen den rechtlichen Alltag mit dem Pflegekind erleichtern soll.
Die Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie ist ein elementares Thema bei der Aufnahme von Pflegekindern. Sowohl vom rechtlichen, als auch vom psychologischen Aspekt ist es wichtig, den Kontakt des Kindes zu seiner Herkunft zu ermöglichen und zu unterstützen.
Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 1684 BGB) „hat das Kind … das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil, jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt“. Hieraus ergibt sich ein klarer Rechtsanspruch des Kindes und der Eltern auf Kontakt. Dieser Anspruch wird nur in ganz wenigen besonders gelagerten Fällen nicht realisiert..
Aus dem psychologischen Blickwinkel sind die eigenen Wurzeln und die eigene Identität für Kinder sehr wichtig. Je nach Lebensphase beschäftigen sie sich intensiv mit diesen Fragen. Pflegekinder lernen und erleben ganz viel in ihren Pflegefamilien. Die Frage nach der eigenen Familie, der eigenen Identität und Biographie, kann für Kinder und Jugendliche am besten durch eigenes Erleben beantwortet werden. Durch regelmäßige Kontakte können die Kinder sich immer wieder ein Bild von ihren Eltern machen und verlieren nicht gänzlich den Kontakt.
Der Umfang des Umgangskontaktes zwischen Eltern und Kindern, die in Pflegefamilien leben, wird während der Hilfeplanung individuell gestaltet.
Wichtige Personen aus dem Leben eines Kindes, dass können z.B. Großeltern sein, haben ebenfalls einen Anspruch, Kontakt zu den Kindern zu haben. Dieser Umgang wird in der Regel zeitlich nicht so umfangreich gestaltet, wie der Kontakt zwischen Eltern und dem Kind.
Wenn in der Hilfeplanung eine Rückkehr des Kindes in seine Familie geplant wird, finden die Kontakte häufiger und intensiver statt.
Neben den Umgangskontakten sind die Eltern berechtigt, die Entwicklung des Kindes in der Pflegefamilie mit zu gestalten. Hierfür können sie an Hilfeplangesprächen teilnehmen und benennen, wie sie sich die Entwicklung und Förderung ihres Kindes vorstellen. Die meisten Herkunftseltern haben das Sorgerecht oder Teile des Sorgerechtes für das Pflegekind. Sie haben der Unterbringung ihres Kindes im Rahmen eines Antrages auf Hilfe zur Erziehung zugestimmt und treten den größten Teil der Verantwortung für das Kind über eine Vollmacht an die Pflegeeltern ab.
Für das Pflegekind ist es enorm wichtig, dass sich die Erwachsenen um es herum einig zeigen. Es leidet unter Uneinigkeit und Unstimmigkeiten. Die gesetzliche Grundlage (hier § 37 SGB VIII) verlangt, dass das Jugendamt darauf hinwirkt, dass die Pflegeeltern und die leiblichen Eltern zum Wohl des Kindes zusammen arbeiten.
Finanzielle Unterstützung:
- Das Kreisjugendamt kommt für den Lebensunterhalt des Pflegekindes auf. Pflegeeltern erhalten ein monatliches Pflegegeld, in dem auch ein Erziehungskostenbeitrag enthalten ist.
- Bei der Aufnahme eines Kindes kann für Bekleidung und Mobiliar eine Erstaustattung bewilligt werden.
- Einmal jährlich wird ein Zuschuss für die Ferien und eine Weihnachtsbeihilfe gezahlt.
- Bestimmte zusätzliche Aufwendungen können über einmalige Beihilfen erstattet werden.
- Pflegekinder sind über das Jugendamt haftpflichtversichert. Zur Unfallversicherung und zur privaten Altersvorsorge können vom Jugendamt Zuschüsse übernommen werden.
- Genauere Informationen entnehmen sie bitte dem Merkblatt für Pflegeeltern
Beratung und Fortbildung:
Die für das Pflegekind zuständigen Mitarbeiter/Innen des Jugend- und Sozialdienstes stehen Ihnen bei aktuellen Fragen und Problemen beratend und unterstützend zur Verfügung.
In Planung sind regelmäßige, einmal im Quartal stattfindende Austauschgruppen für Pflegeeltern. Diese Gruppen sollen in den Regionen Rendsburg, Eckernförde und Nortorf stattfinden. Ziel ist es, sich über unterschiedliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Pflegekindern auszutauschen und sich gegenseitig Tipps und Anregungen für den Alltag zu geben.
Die Pflegestellenvermittlung organisiert regelmäßig mehrtägige Fortbildungen, zu denen alle Pflegeeltern des Kreises Rendsburg-Eckernförde eingeladen werden.
Die Themen in den letzten Jahren waren:
- Umgang mit Kindern, die Gewalterfahrung haben
- Besondere Probleme mit Pflegekindern in der Pubertät
In Zusammenarbeit mit dem Pflegeelternverein Kreis Rendsburg-Eckernförde e. V. fand eine Abendveranstaltung zum Thema „Biografiearbeit“ statt. Der Kreis unterstützt zudem Fortbildungen des Pflegeelternvereines mit jährlichen finanziellen Zuschüssen.
Nähere Informationen und Termine zu aktuellen Fortbildungen und Austauschgruppen erhalten Sie unter Aktuelles.