Zuständigkeiten
Im Kreis Rendsburg-Eckernförde werden die Aufgaben der Bezirkssozialarbeit im Jugend- und Sozialdienst durch vier regeionale Fachgruppen wahrgenommen:
- Fachgruppe Rendsburg
- Fachgruppe Eckernförde
- Fachgruppe Nortorf
- Fachgruppe Kieler Umland
Die Zuständigkeit der jeweiligen Fachgruppen richtet sich in der Regel nach dem Hauptwohnsitz der sorgeberechtigten Eltern, in den Städten Rendsburg, Eckernförde und der Gemeinde Kronshagen nach den einzelnen Straßen. Abweichend hiervon können in Einzelfällen andere Zuständigkeiten gegeben sein.
- Fachgruppe Rendsburg ist zuständig im Stadtgebiet Rendsburg
- Zuständigkeiten Fachgruppe Eckernförde
- Zuständigkeiten Fachgruppe Kieler Umland
- Zuständigkeiten Fachgruppe Nortorf
- Zuständigkeiten nach Gemeinden
(telefonische Erreichbarkeit der zuständigen Mitarbeitenden über die entsprechenden Geschäftszimmer)