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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Die finanziellen und sonstigen administrativen Aspekte der vielfältigen Leistungen im Rahmen der „Hilfen zur Erziehung“ und/oder „Eingliederungshilfen für seelische behinderte junge Menschen“ für Minderjährige und Volljährige, sowie Inobhutnahmen bei kindeswohlgefährdenden Situationen nach dem SGB VIII werden durch die Fachgruppe „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ bearbeitet.

Hierzu gehören insbesondere die Übernahme:

  • der Entgelte bei Unterbringung von jungen Menschen in Heimen/Wohngruppen oder sonstigen betreuten Wohnformen,
  • von Pflegegeld bei einer Erziehung in Vollzeitpflege,
  • von einmaligen Leistungen nach den jeweils gültigen Richtlinien des Kreises im Falle der der Unterbringung über Tag und Nacht außerhalb der Herkunftsfamilie (Fremdunterbringung),
  • von Krankenhilfe bei Unterbringung von jungen Menschen in Heim- oder Vollzeitpflege,
  • der Kosten bei Betreuung von jungen Menschen durch ambulante oder teilstationäre Hilfen,
  • der Kosten für die gemeinsame Unterbringung von Mutter/Vater und Kindern,
  • von Kosten für die Inobhutnahme,
  • von Kosten für ambulante, teilstationäre und vollstationäre Maßnahmen der Eingliederungshilfe.

Weiterhin gehören folgende Aufgaben dazu:

  • die Festsetzung von Kostenbeiträgen von unterhaltspflichtigen Elternteilen im Falle einer teilstationären Betreuung oder Fremdunterbringung,
  • die Anmeldung von Ersatzansprüchen bei anderen Sozialleistungsträgern, die Hilfen für in Fremdunterbringung lebende junge Menschen erbringen,
  • die Zuständigkeitsprüfung und Kostenerstattungsregelung.

Des Weiteren werden in der „Wirtschaftlichen Jugendhilfe“ auch die Leistungen der Eingliederungshilfe für körperlich und geistig behinderte Kinder nach §§ 42,46 SGB IX im Rahmen der Frühförderung im Vorschulalter bearbeitet.

Darüber hinaus werden dort auch die Verhandlungen und Vereinbarungen über die Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklungsmaßnahmen für ambulante, teilstationäre und vollstationäre Maßnahmen nach §§ 77/78a ff. SGB VIII geführt und abgeschlossen.