Möchten Sie Kindertagespflegeperson werden?
FAQ für interessierte Personen an der Kindertagespflege
Um Kindertagespflegeperson (Tagesmutter / Tagesvater) zu werden muss zunächst die „persönliche Eignung“ festgestellt werden. Dieses geschieht in einem persönlichen Gespräch mit den Kreisfachberaterinnen Kindertagespflege. Für weitere Informationen setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung, oder buchen Sie online einen Termin.
Wenn Sie keinen pädagogischen Beruf erlernt haben, können Sie nach der persönlichen Eignungsfeststellung eine sogenannte „tätigkeitsvorbereitende Grundqualifikation“ zur Kindertagespflegeperson besuchen. Diese hat einen Umfang von 160 UE plus 80 UE Praktikum. Zusätzlich müssen ca. 100 UE Selbststudium (Hausaufgaben, Praktikumsbericht, Konzeptionsarbeit, Vor- und Nachbereitungen etc.) eingerechnet werden.
Darauf aufbauend kann nach Aufnahme der Tätigkeit (Empfehlung ist frühestens nach einem Jahr Tätigkeit in der Kindertagespflege) eine sogenannte „tätigkeitsbegleitende Grundqualifikation („Aufbauqualifikation“) absolviert werden. Diese hat einen Umfang von 140 UE. Auch hier müssen ca. 100 UE Selbststudium eingerechnet werden.
Vorteilhaft für den Besuch der tätigkeitsvorbereitenden Grundqualifikation ist der Mittlere Schulabschluss, oder der Erste allgemeine Schulabschluss plus einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Ebenso sind gute Deutschkenntnisse und mind. ein B2 – Kurs vorteilhaft.
Neben einem tabellarischen Lebenslauf benötigen Sie ein sogenanntes „Motivations-– Bewerbungsschreiben“, in diesem sollten Sie aufführen:
- Warum Sie sich für die Kindertagespflege interessieren, bzw. was Sie an der Arbeit/Förderung von Kindern von 0 – 3 Jahren besonders anspricht?
- Welche persönlichen Kompetenzen, Fähigkeiten und Ressourcen Sie selber für den Bereich der Kindertagespflege mitbringen
- Wie Sie sich die Zusammenarbeit mit den Eltern vorstellen?
- Was für Sie (fiktiv) Grenzen, Hinderungsgründe oder Ausschlusskriterien wären unter denen Sie ein Betreuungsverhältnis ablehnen würden?
Die nächste „tätigkeitsvorbereitende Grundqualifikation“ Kindertagespflege im Kreis Rendsburg – Eckernförde wird voraussichtlich Anfang 2026 angeboten. (Die genauen Termine werden sobald diese feststehen hier veröffentlicht)
Die „tätigkeitsvorbereitende Grundqualifikation“ wird bewusst berufsbegleitend angeboten, d.h. sie findet voraussichtlich im Abstand von 4 Wochen an einem Freitag von 16:00 – 21:00 Uhr und an dem folgenden Samstag von 09:00 – 17:00 Uhr statt.
Für die Qualifizierungsmaßnahmen (tätigkeitsvorbereitende Grundqualifikation und tätigkeitsbegleitende Grundqualifikation) Kindertagespflege arbeiten wir mit 2 Trägern zusammen, die die Qualifizierungen für uns ausrichten. Diese sind zum einen das Zentrum kirchlicher Dienste in Rendsburg und LUV, Systemische Hilfen, in Eckernförde. In der Regel finden die Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des Bildungsträgers statt. Wir weisen darauf hin, dass die Qualifizierungsmaßnahmen keine religiöse Ausrichtung haben.
Derzeit müssen Interessierte, die einen pädagogischen Beruf erlernt haben (Erzieher, Heilerziehungspfleger, Sozialpädagogen, Sozialpädagogische Assistenten und vergleichbare Berufszweige) im Kreis Rendsburg – Eckernförde keine gesonderte Qualifizierung in der Kindertagespflege absolvieren. Bitte sprechen Sie uns bei Rückfragen an oder vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch (auch online möglich).
Neben der persönlichen Eignung und einer Qualifizierung als Kindertagespflegeperson (Mindeststandard) müssen Sie eine gültige Pflegeerlaubnis zur Ausübung der Kindertagespflege besitzen. Hierfür benötigen Sie auch „kindgerechte Räumlichkeiten“. Diese werden von den Kreisfachberaterinnen Kindertagespflege überprüft. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin mit uns. Wir beraten Sie auch gerne vorab zu allen Fragen der Kindertagepflege.
Die Kindertagespflege kann in selbstbewohnten Räumen bei Ihnen zuhause, in angemieteten Räumen oder im Haushalt der Eltern stattfinden. Die Kindertagespflege kann als selbständige Tätigkeit wahrgenommen werden. Darüber hinaus gibt es im Kreisgebiet einige Anstellungsträger, die Kindertagespflegepersonen sozialversicherungspflichtig anstellen und i.d.R. auch geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stellen.
Selbständig tätige Kindertagespflegepersonen erhalten – je nach Qualifikation - eine Geldleistung in Höhe von
bitte klicken Sie hier zur Übersicht der Geldleistung
Hierbei erstattet der Kreis Rendsburg – Eckernförde den Kindertagespflegepersonen auf Antrag die hälftigen Kosten für eine angemessene Kranken- und Altersversicherung. Die Kosten für die Unfallkasse werden auf Antrag vollumfänglich erstattet.
Angestellte Kindertagespflegepersonen erhalten je nach Vereinbarung mit ihren Anstellungsträgern ein Gehalt.