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Kindertagespflege: Informationen für Kindertagespflegepersonen


Werden Sie Kindertagespflegeperson! - Ihre Chance, Kinder auf ihrem Entwicklungsweg zu begleiten.

Die Bedeutung qualifizierter Kindertagespflegepersonen wächst stetig, und wir suchen engagierte Menschen wie Sie, um Teil dieser wichtigen Gemeinschaft zu werden.

Die Qualifikation zur Kindertagespflegeperson bietet nicht nur eine erfüllende berufliche Perspektive, sondern ermöglicht es Ihnen auch, einen positiven Einfluss auf die Entwicklung von Kindern auszuüben.

Warum sollten Sie Kindertagespflegeperson werden?
1. alltagsähnliche Begleitung: Als Kindertagespflegeperson gestalten Sie aktiv die frühe Kindheit von Kindern mit und bieten eine liebevolle Umgebung für ihre Entwicklung. 
2. Flexibilität: Die flexible Arbeitszeitgestaltung ermöglicht es Ihnen, Familie und Beruf optimal zu vereinbaren.
3. Qualifikation: Unsere praxisorientierte Qualifikation vermittelt Ihnen das nötige Fachwissen, um Kinder individuell zu fördern und zu betreuen.

Wie können Sie sich bewerben?

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde bietet in regelmäßigen Abständen eine für Sie kostenlose, berufsvorbereitende Grundqualifikation für die Kindertagespflege mit 160 Unterrichtseinheiten, verteilt über ca. 8 Monate, an. In verschiedenen Modulen werden alle wichtigen Inhalte durch unterschiedliche Dozentinnen und Dozenten Freitagsnachmittag und samstags tagsüber vermittelt.

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, seien Sie gerne dabei und beginnen Sie Ihre Reise in die Welt der Kindertagesbetreuung. Aktuell haben wir noch freie Plätze auf unserer Warteliste für die Planung der nächsten Grundqualifikation.

Kontaktieren Sie uns!

Kreisverwaltung RD-ECK, Fachbereich Kindertagesbetreuung 
Fachberatung Kindertagespflege
04331-202-391 Fr. Dreeßen, insa.dreessen[at]kreis-rd.de 
04331-202-7204 Fr. Drews, merle-marie.drews[at]kreis-rd.de
04331-202-7355 Fr. Böhm-Pescheck, ivette.boehm-pescheck[at]kreis-rd.de


Wir freuen uns von ihnen zu hören,
Ihre Fachberatung Kindertagespflege vom Kreis Rendsburg-Eckernförde

Kindertagespflegepersonen benötigen nach § 43 SGB VIII bereits ab dem ersten Tageskind, dass sie mehr als 15 Stunden außerhalb des Elternhauses, länger als 3 Monate und gegen Entgelt betreuen, eine Pflegeerlaubnis. Diese wird nicht mehr kindbezogen erteilt, sondern berechtigt zur Betreuung von gleichzeitig bis zu fünf Kindern und ist auf 5 Jahre befristet.
Voraussetzungen für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis sind u. a. eine pädagogische Berufsausbildung oder ein Qualifizierungskurs von 160 Unterrichtsstunden nach dem Qualitätshandbuch (QHB) und ein Praktikum von 80 Stunden in einer Einrichtung oder bei einer Kindertagespflegeperson.
Neben der kostenfreien Grundqualifikation bietet der Kreis in regelmäßigen Abständen auch einen Aufbaukurs im Umfang von 140 Stunden für bereits tätige Kindertagespflegepersonen an. Die Kindertagespflegeperson erhält auf Antrag eine Erstausstattungsbeihilfe bei Bereitstellung von neuen Plätzen in der Kindertagespflege.
Auskünfte erteilen Frau Dreeßen, Frau Drews und Frau Böhm-Pescheck - die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche finden Sie hier. 

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Die Kindertagespflegeperson erhält auf Antrag eine Erstausstattungsbeihilfe bei Bereitstellung von neuen Plätzen in der Kindertagespflege. 

Aufgrund der Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde erhält jede Kindertagespflegeperson je betreutem Kind eine Förderung.

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