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Sorgeerklärung

Auch nicht miteinander verheiratete Eltern haben die Möglichkeit, das Sorgerecht für ein minderjähriges Kind gemeinsam zu übernehmen. Dies erfolgt entweder durch die Abgabe einer Sorgeerklärung oder durch eine gerichtliche Entscheidung. 

Eltern die nicht miteinander verheiratet sind können – auch vor der Geburt des Kindes – eine Erklärung über die gemeinsame Sorge abgeben.

Dies ist im Jugendamt des Kreises Rendsburg-Eckernförde bei den Urkundspersonen der Beistandschaft möglich. 

Diese „Erklärung über die gemeinsame Sorge“ wird in das Sorgeregister in dem für den Geburtsort des Kindes zuständigen Jugendamt eingetragen.

Eine Auskunft aus dem Sorgeregister (Bescheinigung über das Nichtvorliegen einer Sorgerechtseintragung- früher sogenanntes Negativattest wird beispielsweise zur Vorlage bei Geldinstituten, Anmeldungen in Kita oder Schule als Nachweis benötigt, dass keine Erklärung zur gemeinsamen Sorge abgegeben wurde oder keine richterliche Entscheidung zum gemeinsamen Sorgerecht vorliegt und folglich das alleinige Sorgerecht besteht.

Diese Bescheinigung kann bei dem für den Wohnort des allein sorgeberechtigten Elternteils zuständigen Jugendamt beantragt werden.

Für den Kreis Rendsburg Eckernförde wenden Sie sich bitte für diese Erklärung an die Beistandschaft

Eine Vaterschafts- oder Sorgeerklärung können Sie zudem auch komfortabel mit unseren Online Bürgerservices beantragen.

Mehr dazu an dieser Stelle.