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Deutschland-Schulticket (Bildungsticket)

Informationen über das Deutschland-Schulticket (Bildungsticket) durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde

Ab dem 01.01.2025 erhöht sich der Preis für das Deutschland-Schulticket (Bildungsticket) von 29 Euro pro Monat auf 38 Euro pro Monat. Hintergrund ist die Preiserhöhung für das Deutschlandticket von 49 Euro auf 58 Euro pro Monat. Das haben die Verkehrsminister von Bund und Ländern beschlossen.

Bitte beachten: Die Preiserhöhung auf 38 Euro anstatt 29 Euro findet auch auf bestehende Abonnements des Deutschland-Schultickets (Bildungstickets) im Kreis Rendsburg-Eckernförde Anwendung.

Was ist das Deutschland-Schulticket?

Das Deutschland-Schulticket ist ein rabattiertes Deutschlandticket. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde bezuschusst das Deutschlandticket-Abonnement mit 20 Euro pro Abonnement pro Monat (Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Übernahme der Differenzkosten für das Bildungsticket (rabattiertes Deutschlandticket) vom 25.06.2024).

Hinweis

Sollten sich die monatlichen Kosten für das Deutschlandticket (Stand 01.01.2025: 58 Euro) erhöhen, wird das Deutschland-Schulticket entsprechend teurer. Der Kreiszuschuss in Höhe von 20 € pro Monat wird nur durch das vergünstigte Deutschland-Schulticket gewährt. Eine nachträgliche Erstattung für andere Abonnements von Deutschland-Tickets findet nicht statt.

Wer bekommt ein Deutschland-Schulticket?

Antragsberechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler der

  • allgemeinbildenden Schulen, das sind Grund- und weiterführende Schulen, einschließlich der Oberstufe,
  • an Förderzentren,
  • an Berufsschulen, wenn sie in Ausbildung ohne einen Ausbildungsbetrieb sind, das heißt in einer schulischen Ausbildung,
  • an dänischen Schulen,
  • an anerkannten Ersatzschulen, zum Beispiel Waldorfschulen

Auch die Schülerinnen und Schüler, die in der Schulbeförderung ausschließlich freigestellte Schülerverkehre nutzen, können einen Antrag auf ein Deutschland-Schulticket stellen.  

Freigestellte Verkehre sind Busse, die als sogenannte Schulbusse nur Schülerinnen und Schüler an die Schulen fahren, aber keine anderen Fahrgäste mitnehmen.

Was muss ich beachten?

Auf Anfrage ist nachträglich eine Schulbescheinigung als Nachweis für die Berechtigung vorzulegen. Der Nachweis wird vom Kreis angefordert.

Jeder, der ein Deutschland-Schulticket erhält, verpflichtet sich den Kreis über jede Änderung des Schulbesuchs (Schulwechsel, Schulabgang, Wohnungswechsel etc.) umgehend zu informieren. 

Schülerinnen und Schüler, die ein RBZ oder BBZ besuchen können nur dann ein Deutschland-Schulticket beantragen, wenn sie keinen Arbeitgeber haben.

Auszubildende und Personen im Bundesfreiwilligendienst können kein Deutschland-Schulticket beantragen, sondern wenden sich an Ihre Arbeitgeber für ein Jobticket.

Wo kann ich das Deutschland-Schulticket beantragen?

http://www.kreis-rd.de/bildungsticket

Wo kann ich das Deutschland-Schulticket kündigen?

Kontakt Deutschland-Schulticket Änderungen - Norddeutsche Verkehrsbetriebe

Wie kann ich einen Schulwechsel melden?

Nutzen Sie dafür diesen Online-Antrag.

Wen kann ich fragen?

Zu Kundenserviceanfragen wie Änderung der Antragsdaten, Stornierungen, Fragen zur Ausstellung der Chipkarte etc.

FAQ & Kontaktformulare: Deutschland-Schulticket - Norddeutsche Verkehrsbetriebe

Telefon: 04671 / 927 786 6 (Mo bis Fr 8:00 Uhr – 16:30 Uhr)   

Zu Fragen der Antragsberechtigung:

E-Mail: Bildungsticket[at]kreis-rd.de

Telefon: 04331 202 – 499     

Wann bekomme ich statt eines Deutschland-Schultickets (Bildungstickets) ein Deutschlandticket als Schulbeförderung?

https://www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/bildung-kultur/schule-und-kita/schuelerbefoerderung