Außerschulische Lernorte
Zuschüsse für Reisekosten bei dem Besuch außerschulischer Lernorte und möglicher Ausbildungsstätten
Seit dem 01.07.2021 fördert der Kreis Rendsburg-Eckernförde den Besuch außerschulischer Lernorte. Besuche außerschulischer Lernorte sollen Kindern und Jugendlichen dabei helfen ihren Alltag durch praktische Eindrücke und Erfahrungen zu ergänzen. Im September 2024 ist die aktuelle Fassung der Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Gewährung von Zuschüssen für Reisekosten bei dem Besuch außerschulischer Lernorte und möglicher Ausbildungsstätten in Kraft getreten.
Die Zuschüsse für diesen Verwendungszweck werden auf Antrag und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt. Diese Förderung ist eine freiwillige Leistung des Kreises, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Förderfähig sind Reisekosten für Fahrten zu außerschulischen Lernorten innerhalb Schleswig-Holsteins, die als Tagesausflug erfolgen. Klassenfahrten oder mehrtägige Ausflüge sind nicht förderfähig.
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von bis zu 100 % der Reisekosten.
Übernommen werden dabei Kosten für die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, Reise- bzw. Busunternehmen, soweit nicht bereits Zeitfahrkarten (zum Beispiel Deutschlandtickets, Monatstickets) vorhanden sind. Kosten für Fahrgemeinschaften sowie die Beförderung durch Lehrkräfte, Betreuungspersonal oder Eltern werden nicht übernommen.
Antragsberechtigt sind Schulen, Kindertageseinrichtungen und Familienzentren mit Standort im Kreis Rendsburg-Eckernförde sowie deren Träger.
Der Antrag ist mindestens 3 Wochen vor der geplanten Fahrt Online einzureichen.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt frühestens nach Abschluss der Fahrt auf Vorlage eines Nachweises über die verauslagten Kosten. Der Nachweis über die Kosten ist innerhalb von 6 Monaten an asl[at]kreis-rd.de zu senden.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Auszahlungen um Erstattungen handelt. Die Zahlung der Rechnung innerhalb des vorgegebenen Zahlungsziels liegt in der Verantwortung der Auftraggeberin oder des Auftraggebers.
Die Auszahlungen der Erstattungen erfolgen zweimal monatlich, jeweils zu Beginn und Mitte eines Monats.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses sind der beiliegenden Förderrichtlinie zu entnehmen.