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Außerschulische Lernorte

Zuschüsse für Reisekosten bei dem Besuch außerschulischer Lernorte und möglicher Ausbildungsstätten

Seit dem 01.07.2021 fördert der Kreis Rendsburg-Eckernförde den Besuch außerschulischer Lernorte. Besuche außerschulischer Lernorte sollen Kindern und Jugendlichen dabei helfen ihren Alltag durch praktische Eindrücke und Erfahrungen zu ergänzen. Im März 2025 ist die aktuelle Fassung der Richtlinie des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Gewährung von Zuschüssen für Reisekosten bei dem Besuch außerschulischer Lernorte und möglicher Ausbildungsstätten in Kraft getreten.

Die Zuschüsse für diesen Verwendungszweck werden auf Antrag und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt. Diese Förderung ist eine freiwillige Leistung des Kreises, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Was wird gefördert und wie?

Förderfähig sind Reisekosten für Fahrten zu außerschulischen Lernorten innerhalb Schleswig-Holsteins, die als Tagesausflug erfolgen. Klassenfahrten oder mehrtägige Ausflüge sind nicht förderfähig.

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von bis zu 100 % der Reisekosten. 

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Schulen, Kindertageseinrichtungen, Familienzentren sowie deren Träger und Kindertagespflegepersonen mit Standort im Kreis Rendsburg-Eckernförde.

Wie werden die außerschulischen Lernorte besucht?

Die Fahrten zu außerschulischen Lernorten sind grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchzuführen.

Wir möchten, dass Kinder und Jugendliche lernen ein Bewusstsein für Umwelt und Nachhaltigkeit zu entwickeln und in diesem Zusammenhang üben den öffentlichen Personennahverkehr zu nutzen. Die Nutzung von Bussen und Bahnen spart CO2-Emissionen und trägt zum Klimaschutz bei.

Reisebusse werden daher nur noch in Ausnahmefällen genehmigt, wenn 

  • die Beförderungszeit in einer Richtung für Kinder, die nicht schulpflichtig sind, sowie Schülerinnen und Schüler bis zur Jahrgangsstufe vier länger als 30 Minuten, für alle anderen länger als 60 Minuten dauert.
  • die Fahrt mit nicht schulpflichtigen Kindern und Schülerinnen und Schülern bis Jahrgangsstufe vier einen Umstieg beinhaltet.
  • Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen fünf bis zehn sind Umstiege mit einer maximalen Übergangszeit von 20 Minuten zumutbar.
  • wenn der Weg von der Schule, Kita, Ort der Kindertagespflege oder Familienzentrum zur Haltestelle oder zurück in einfacher Entfernung für nicht schulpflichtige Kinder und Schülerinnen und Schüler bis Jahrgangsstufe vier 1,5 km, für alle anderen 3 km überschreitet.

 

Bei einer geringfügigen Abweichung der o.g. Zeiten ist die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchzuführen. Wartezeiten vor und nach der Fahrt sowie beim Umstieg gelten nicht als Fahrtzeit.

In Härtefällen sind Ausnahmen möglich. Bitte begründen Sie diese im Antragsformular.

Die Kosten für einen Reisebus werden nicht übernommen, wenn nicht mindestens 90 % der zur Verfügung stehenden Sitzplätze besetzt werden können.

Veranstalten Sie eine Fahrt gerne mit mehren Klassen, das spart Ressourcen.

Kosten für Fahrgemeinschaften sowie die Beförderung durch Lehrkräfte, Betreuungspersonal, Eltern oder Kindertagespflegepersonen werden nicht übernommen.

 

Hinweise zur Antragstellung und Auszahlung der Fördermittel:

  • Der Antrag ist mindestens 3 Wochen vor der geplanten Fahrt online einzureichen.
  • Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt frühestens nach Abschluss der Fahrt auf Vorlage eines Nachweises über die verauslagten Kosten.
  • Der Nachweis über die Kosten ist innerhalb von 6 Monaten an asl[at]kreis-rd.de zu senden.
  • Bei den Auszahlungen handelt es sich um Erstattungen. Die Zahlung der Rechnung innerhalb des vorgegebenen Zahlungsziels liegt in der Verantwortung der Auftraggeberin oder des Auftraggebers.
  • Die Auszahlungen der Erstattungen erfolgen zweimal monatlich, jeweils zu Beginn und Mitte eines Monats.

 

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses sind der beiliegenden Förderrichtlinie zu entnehmen.