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Schulpsychologische Beratungsstelle

Wir unterstützen bei allen schulbezogenen Problemen die am Schulleben Beteiligten, dazu gehören u.a. alle:
•             Lehrkräfte,
•             Schulleitungen,
•             Mitarbeitende anderer schulischer Unterstützungssysteme (z.B. Schulsozialarbeit),
•             Eltern,
•             Schülerinnen und Schüler.

 

Wann kann ich mich an den schulpsychologischen Dienst wenden?

Eltern sowie Schülerinnen und Schüler können sich an uns wenden, um bei allen schulbezogenen Anliegen und Problemen eine psychologische Sichtweise zu erfragen und darauf aufbauend individuelle Lösungen zu erarbeiten.

Für alle in Schule Tätige bieten wir darüber hinaus Coaching und Supervision an, moderieren bei Konflikten und unterstützen die Schule in der Krisennachsorge. Außerdem bieten wir Fortbildungen für Lehrkräfte zu verschiedenen Themen an. Bei Fragen zur vorzeitigen Einschulung beraten wir Schulleitungen in ihrem Entscheidungsprozess.

Rahmenbedingungen für schulpsychologische Beratung

Unsere Beratung setzt Freiwilligkeit der Inanspruchnahme voraus. Unsere Beratung ist nicht an einen „Amtsweg“ gebunden und daher für alle Ratsuchenden frei zugänglich. Lehrkräfte und alle in Schule tätige Personen müssen bei einem Beratungs-wunsch keinen Dienstweg einhalten. Alle unsere Angebote sind zudem kostenfrei.

Schulpsychologische Beratung unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht. Dies betrifft bereits die Kontaktaufnahme. Wir sind stets neutral und orientieren unser Handeln an den Anliegen der Ratsuchenden. Wir sind ausschließlich beratend tätig, weder therapeutisch noch begutachtend, und haben keine Weisungsbefugnis im System Schule.

Wie läuft eine Beratung ab?

In einem ersten Gespräch, das in der Regel telefonisch stattfindet, wird das genaue Anliegen geklärt und die ersten Schritte vereinbart.

Grundsätzlich gilt für uns in der Schulpsychologie Methodenfreiheit bei der Bearbeitung eines Problems. Das heißt, dass die von uns angebotenen schulpsychologischen Maßnahmen an den Erfordernissen des Einzelfalls orientiert und individuell geplant werden. Unter diese Maßnahmen fallen u.a. telefonische oder persönliche Beratungsgespräche, Testdiagnostik, Verhaltensbeobachtung und Informationsvermittlung. Ziel der Beratung ist es, gemeinsam neue Perspektiven und Lösungsansätze zu entwickeln und die Ressourcen der Beteiligten im Sinne einer „Hilfe zur Selbsthilfe“ nachhaltig zu aktivieren.

Im Rahmen der Beratung können auch weitere Hilfesysteme einbezogen werden bzw. eine Begleitung oder Weitervermittlung dorthin notwendig sein.