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Externe Schulabschlüsse

Nachträglich zum Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss oder Mittleren Schulabschluss

Auch nach der regulären Schulzeit ist es noch möglich den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) oder den Mittleren Schulabschluss (MSA) nachzuholen. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass die Schulpflicht im allgemeinbildenden und berufsbildenden Bereich erfüllt wurde und sich der aktuelle erste Wohnsitz im Kreis Rendsburg/Eckernförde befindet. Prüflinge, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, können eine Prüfung in ihrer Herkunftssprache als Ersatzfach für das Fach Englisch beantragen.

Terminvereinbarungen für die Anmeldungen:

Erster allgemeiner Schulabschluss (ESA)

Leif-Eriksson-Schule, Vaasastraße 43, 24109 Kiel,

im Sekretariat unter 0431-5377002 oder bei Frau Neumann, Telefonnummer: 0151-68953483, monique.neumann[at]leg-kiel.org

 

Mittlerer Schulabschluss (MSA)

Max-Tau-Schule, Odensestraße 6, 24109 Kiel,

im Sekretariat unter 0431-2609570 oder bei Frau Meier, Telefonnummer: 0151-68953484, stefanie.meier[at]mts-kiel.de  

Weitere Informationen über die Termine, die Voraussetzungen zur Zulassung und über die zur Anmeldung notwendigen Unterlagen erhalten Sie im Internet unter:

https://za.schleswig-holstein.de

oder scannen Sie einfach den untenstehenden QR-Code.

Zur Information:

Die schriftlichen und mündlichen MSA Prüfungen werden in der Max-Tau-Schule, Odensestraße 6, 24109 Kiel, stattfinden.

Die schriftlichen Prüfungen ESA Prüfungen werden in der Leif-Eriksson-Schule, Vaasastraße 43, 24109 Kiel, stattfinden und die mündlichen Prüfungen werden ebenfalls in der oben angegebenen Max-Tau-Schule durchgeführt.