Allgemeine Informationen
Das Schulamt ist eine untere Landesbehörde. Im Kreis Rendsburg-Eckernförde besteht es aus dem Landrat und zwei Schulräten. Als untere Schulaufsichtsbehörde ist das Schulamt zuständig für die Grund-, und Gemeinschaftsschulen sowie die Förderzentren im Kreisgebiet.
Bei der Erfüllung der Aufgaben des Schulamtes wirken der Landrat des Kreises Rendsburg-Eckernförde und die Schulräte als Landesbedienstete zusammen, auch wenn ihnen jeweils alleinige Zuständigkeitsbereiche zugeordnet sind.
Die Schulräte beraten die Schulen, insbesondere die Lehrkräfte und die Schulleitungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, sie üben die Fachaufsicht über Erziehung und Unterricht in den Schulen aus und haben die Dienstaufsicht über die Schulen. In ihren Aufgabenbereich fallen auch die Versorgung der Schulen mit Lehrerplanstellen und die Unterstützung bei der Gewinnung von Lehrkräften im Rahmen der vom Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein als oberste Schulaufsichtsbehörde zur Verfügung gestellten Mittel.
Der Landrat übt die Rechtsaufsicht über die Schulträger bei der Erfüllung ihrer Aufgaben aus.