Denkmalschutz und Denkmalpflege
Umgang mit Baudenkmalen
Ein Baudenkmal sollte entsprechend seiner Geschichte als Geschichtsquelle und als Zeitzeugnis erhalten und bei Bedarf instandgesetzt werden.
Mangelnde Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen, unsachgemäßer Umgang, Grundstücksspekulation oder das Desinteresse eines Eigentümers können die Kulturdenkmale existenziell gefährden. Kurzfristige Moden oder ungeeignete Nutzungen können wichtige Elemente und Teile eines Baudenkmals für immer auslöschen.
Grundüberlegung: Was unterscheidet ein Baudenkmal von einem sonstigen Altbau?
Baudenkmale „leben“ von historischen Details. Mit jedem Detail, das verschwindet – und das können eben gerade Kleinigkeiten sein – verringert sich der Denkmalwert. „Aus Alt mach Neu, aber im alten Look“. Das könnte die Devise für die Sanierung eines beliebigen Altbaues sein, nicht jedoch für Maßnahmen an denkmalgeschützten Baudenkmalen.
Modernisierungen an einem Baudenkmal sollen nicht beliebig durchgeführt werden. Lösungen „a` la Baumarkt“ sind so gut wie immer nicht denkmalgerecht.
Die Reparatur und die schonende Instandsetzung des Originals sind das Thema von Denkmalschutz und –pflege, natürlich nur, soweit das möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Reparaturarbeiten sollen prinzipiell in weitgehend bauzeitlich orientierter handwerklicher Technik und mit dementsprechenden Materialien durchgeführt werden. Wenn es denkmalgerecht ist, können selbstverständlich auch moderne Techniken und moderne Materialien zum Einsatz kommen. Spezielle Restaurierungsmaterialien sind zum Teil nur über Fachfirmen zu beziehen, während andererseits inzwischen auch einige Baumärkte z. B. geeigneten Mörtel oder geeignete Farben anbieten. Die Untere Denkmalschutzbehörde gibt hierzu gerne konkrete Hinweise, so dass niemand lange suchen muss.
Baudenkmale sind Geschichtszeugnisse und das sollen sie auch noch nach der Sanierung oder Instandsetzung sein. So sollten Umbauspuren verschiedenster Phasen ablesbar sein und das Kulturdenkmal sollte weiterhin Informationen bieten zu historischen Materialien und historischen Handwerkstechniken.
Wie sieht eine substanzschonende und kostenreduzierte Vorgehensweise typischerweise aus?
- Veränderungen des Grundrissgefüges nur soweit unbedingt erforderlich
- vorhandene statische Systeme und bauphysikalische Gegebenheiten werden respektiert
- nicht das technisch Mögliche, sondern nur das technisch Notwendige zum Einsatz bringen
- reversible Systeme soweit möglich
- Wiederverwendung von Baumaterial in möglichst hohem Umfang
- wenige und auf den historischen Bestand abgestimmte Materialien
- der Grundsatz soll immer lauten: Reparatur steht vor Ersatz!
Das Baudenkmal soll bezahlbar sein. Niemand wird verpflichtet z. B. in einem Museum zu leben, zu frieren und / oder extrem hohe Energiekosten zahlen zu müssen. Wärmedämmmaßnahmen an den Außenwänden oder z. B. energetische Ertüchtigungen vorhandener Holzfenster sind deshalb typische Maßnahmen, die denkmalrechtlich genehmigt werden. Die Untere Denkmalschutzbehörde kann an vielen Beispielen aufzeigen, dass modernes Leben in einem alten Haus nicht nur möglich, sondern sehr angenehm sein kann.
Umgang mit Gartendenkmalen
Historische Gärten und Parks spiegeln genauso wie historische Gebäude den Zeitgeist wieder. In barocken Schlossgärten kommt die Macht der Fürsten zum Ausdruck. In den englischen Landschaftsparks und den Anlagen des Bürgertums ging es zurück zur Natur. In den großen Gartenanlagen korrespondieren die Gärten fast immer mit recht stattlichen Gebäuden.
Durch die Eigendynamik der Natur verändert sich der Charakter der historischen Gärten ohne Pflegearbeiten sehr schnell. Die Gärten brauchen deshalb kontinuierliche Pflege und Unterhaltung, damit die natürliche Dynamik denkmalgerecht gesteuert werden kann. Pflanzengemeinschaften wandeln und entwickeln sich. Damit einhergehend ändern sich die Licht- und Bodenverhältnisse sowie die die räumliche Wirkung der Bepflanzung. Ohne Pflege würde letztlich eine ursprünglich geplante und angelegte Situation bis zur Unkenntlichkeit verändert werden.
Alleen
Allee = Weg (dazu gehören mindestens: Weg / Straße, Bankett, Graben, Baumreihen)
Eine Allee ist also beides: Weg und Bepflanzung. Aspekte von Alleen:
- Akzentuierung von Achsen
- in Parks und Gärten zur Gliederung
- bieten einer Vielzahl von Tieren Lebensraum
- Schutz vor Wind und Sonne
- Lindenalleen: wohlriechende Blüte
- führen oft zu einem Ziel, z. B. auf einen Endbaum, zu einem Obelisken, zu einem Pavillon, zu einer Statue, zu einem Gartenhaus usw.
- im Zusammenhang mit Gutsanlagen sind sie unverzichtbares Gestaltungselement, die „Visitenkarte“ des Gutsherren
Baumfällungen in Alleen oder historischen Gärten
Eugen Roth: „Zu fällen einen schönen Baum braucht´s eine Viertelstunde kaum; zu wachsen, bis man ihn bewundert, braucht er, bedenkt es, ein Jahrhundert.“ Je älter die Bäume, desto wertvoller werden sie für Mensch und Natur. Eine alte Linde wertet jeden Dorfanger auf. Specht und Steinkauz akzeptieren Bäume als Lebensraum erst ab einem Alter von mindestens 30 Jahren. Wären Bäume nicht geschützt, würden sie vielfach vorzeitig gefällt oder unnötig zurückgeschnitten und verstümmelt. Genau das soll der Denkmalschutz verhindern.
Baumschäden sind grundsätzlich irreparabel. Durch bestimmte Maßnahmen können jedoch die Auswirkungen, beispielsweise eines Verkehrsunfalles, reduziert werden.
Der Schutz historischer Bäume zielt auf die Erhaltung und damit einhergehend auf die fachgerechte Pflege der Bäume. Von Fachleuten sind zunächst Diagnosen zu stellen und von Fachleuten sollen die festgelegten Arbeiten durchgeführt werden.
Schnittmaßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit von denkmalgeschützten Bäumen können sein:
- Erziehungs- und Aufbauschnitt
- Lichtraumprofilschnitt
- Totholzbeseitigung
- Kronenpflegeschnitt (tote und vergreisende Äste entfernen)
- Kroneneinkürzung
- Einkürzung von Kronenteilen
- Kronensicherungsschnitt
Archäologische Kulturdenkmale
Archäologie ist auch in Schleswig-Holstein spannend und faszinierend. Die Archäologen stoßen z. B. auf Scherben von Gefäßen, auf Knochen, verkohlte Essensreste und Fischgräten. Aus diesen, auf den ersten Blick unbedeutend scheinenden Funden lassen sich zum Teil sehr erstaunliche Erkenntnisse über den Alltag vergangener Epochen gewinnen. Das ist auch der Grund, warum viele derjenigen, die sich einmal etwas intensiver mit der Archäologie beschäftigt haben, nicht wieder davon los kommen. Seit vielen tausend Jahren leben Menschen im heutigen Schleswig-Holstein. Die Spannbreite der archäologischen Spuren, die sie hinterließen, reicht von der Altsteinzeit bis hin zu Befestigungswerken der Neuzeit.
Archäologie spielt sich nach Meinung vieler in fernen Ländern ab. So besichtigen manche im Urlaub gerne Grabungsstätten. Tatsächlich ist der Kreis Rendsburg-Eckernförde relativ reich an vorgeschichtlichen Hünengräbern aus der Stein- und der Bronzezeit und mittelalter-lichen Burghügeln, die typischsten denkmalgeschützten archäologischen Kulturdenkmale. 700 dieser Denkmale sind als Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung in das Denkmalbuch eingetragen. Eines der bedeutendsten Denkmale ist das Danewerk, überwiegend ein Verteidigungswall, dessen östlichste Teile sich zwischen dem Windebyer Noor und der Schlei befinden. Vor allem der Osterwall, der die Halbinsel Schwansen schützte, ist hier für den Kreis Rendsburg-Eckernförde zu nennen.
Der Boden ist sozusagen ein Archiv, in das nicht grundlos und ohne fachliche Beobachtung eingegriffen werden soll. Der Denkmalschutz gilt deshalb insbesondere auch den noch nicht entdeckten archäologischen Denkmälern. Durch zufällige oder geplante Bodeneingriffe, durch die systematische Erfassung archäologischer Denkmäler und die archäologische Denkmalforschung kommen nahezu täglich neue Bodendenkmäler hinzu oder werden genauer erforscht.
Eingrabungen in archäologische Denkmale und / oder Bepflanzungen sind regelmäßig als zerstörend wirkender Vorgang zu bewerten, der im Einzelfall mit den Schäden einer Raubgrabung gleichgesetzt werden muss.
Ein zu dichter Baumbestand auf Grab- oder Burghügeln vermindert unter anderem den Lichteinfall, so dass in der Folge Erosionsschäden an den Denkmalen auftreten. Es hat sich gezeigt, dass ein Bewuchs mit Gras das Erdreich am besten vor dem Wegspülen bei Regenfällen schützt.
Archäologische Denkmale sollen vollständig und unbeschädigt an nach uns Kommende weitergegeben werden. Liegen Denkmale in Acker- oder Forstflächen, muss dort deshalb sehr sorgfältig gearbeitet werden; Vernünftige halten einen Sicherheitsabstand ein. Wenn also ein Blühstreifen von ca. 1 Meter als Pufferzone zwischen Hügel und Ackerfläche ange-legt werden würde, so hätten das Denkmal, die Natur und letztlich wir alle etwas davon.
Die Untere Denkmalschutzbehörde und das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein (Obere Denkmalschutzbehörde) werden von mehreren ehrenamtlichen Vertrauensleuten unterstützt. Diese geben z. B. Anregungen zu Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen und nehmen bei Bedarf Kontakt zu Denkmaleigentümern oder Pächtern auf.
Funde
(sinngemäß – und nicht vollständig! – aus dem Denkmalschutzgesetz)
Wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich unmittelbar oder über die Gemeinde der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen. Die Verpflichtung besteht ferner für die Eigentümerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer des Grundstücks oder des Gewässers, auf oder in dem der Fundort liegt, und für die Leiterin oder den Leiter der Arbeiten, die zur Entdeckung oder zu dem Fund geführt haben. Die Mitteilung einer oder eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Die nach Satz 2 Verpflichteten haben das Kulturdenkmal und die Fundstätte in unverändertem Zustand zu erhalten, soweit es ohne erhebliche Nachteile oder Aufwendungen von Kosten geschehen kann.
Weiteres entnehmen Sie bitte dem Denkmalschutzgesetz; siehe Links zum Landesamt für Denkmalpflege und zum Archäologischen Landesamt Schleswig-Holstein.
Aktuelle Gesetze, Verordnungen und Erlasse des Landes Schleswig-Holstein können Sie im Übrigen auch unter der Internet-Adresse abrufen.