Denkmalschutz - Allgemeine Informationen
Warum, wozu und wie?
Ein Kulturdenkmal ist ein Zeugnis menschlicher Geschichte und Entwicklung, an dessen Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht. Das heißt, es handelt sich in jedem Fall um ein historisches Objekt.
Kulturdenkmale werden im Wesentlichen eingeteilt in:
- Archäologische Kulturdenkmale = befinden oder befanden sich im Boden, z. B. Gräber, Keramik, Münzen, Siedlungsreste, Grabhügel, Burghügel
- Gartendenkmale = Schöpfungen der Gartenkunst
- Baudenkmale = ganze Gebäude, Teile von Gebäuden oder die Art und Weise der Ausstattung
Denkmalschutz hat nur wenig mit Nostalgie zu tun und ist mit Geschmackskriterien nicht zu greifen.
Erhalt von Kulturgut bedeutet auch ein hohes Maß an wirtschaftlicher Standortqualität: Von der Denkmalpflege geht ein wesentlicher wirtschaftlicher Multiplikatoreffekt aus. Jeder Euro, der vom Staat in die Pflege von Kulturgut investiert wird, löst einen Umsatz in Höhe von ca. 7 Euro aus. Das bedeutet, dass sich öffentliche Ausgaben für die Denkmalpflege über die anfallenden Steuereinnahmen beim Staat im Zeitablauf refinanzieren. Arbeitsplätze nicht nur im Handwerk werden gesichert.
Die Unterschutzstellung sollte nicht als Hemmnis sondern als eine Auszeichnung verstanden werden. Der Schutz kann für EigentümerInnen auch folgende Vorteile mit sich bringen:
- Steuererleichterungen
- Fördermöglichkeiten (Zuschüsse)
- kostenlose Beratung durch DenkmalpflegerInnen
Die Beratung von z. B. Denkmaleigentümern, Investoren, Behörden, Kommunen, Planern und Handwerkern ist eine besonders wichtige Aufgabe der Denkmalschutzbehörden.