Formulare und Hinweise
Die folgenden Formulare sind nur auf dem Postwege einzureichen.
Eine Übersendung per E-Mail ist nicht zulässig.
- Bauantragsformular (Anlage 1)
- Erklärung der Aufstellerin oder des Aufstellers der bautechnischen Nachweise auf der Liste nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Architekten- und Ingenieurkammergesetz (Anlage 2)
- Anzeige der beabsichtigten Aufnahme der Nutzung einer nicht verfahrensfreien baulichen Anlage (zu § 82 Abs. 2 LBO) (Anlage3)
- Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) /Erklärung im Rahmen der Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBO (Anlage 4)
- Feuerungsanlagen (Anlage 5)
- Nachweis des Verbrennungsluftverbundes für raumluftabhängige Feuerstätten (Anlage 6)
- Bescheinigung über die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der Abgasanlagen nach § 82 Abs. 2 Satz 4 LBO (Anlage 7)
- Baubeschreibung / Antrag auf Genehmigung für Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Stoffe mit mehr als 10 m³ Behälterinhalt (Anlage 8)
- Baugenehmigung (Anlage 9)
- Betriebsbeschreibung für land- und/oder forstwirtschaftliche Vorhaben
- Antrag auf Grundstücksentwässerung
- Merkblatt für Bauvorlagen
- Merkblatt des Landes Schleswig-Holstein zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall nach § 21 Landesbauordnung (LBO)
- Antrag auf Baugenehmigung für Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Stoffe mit mehr als 1m³ Behälterinhalt
- Antrag auf Auskunft auf Bauakten
- Identitätserklärung Baulastengeber und WEG
Investorenleitfaden
Der Kreis Rendsburg-Eckernförde bietet Ihnen einen Investitionsleitfaden für einige wichtige und kurze Informationen an, um Ihnen einerseits die verschiedenen und notwendigen Schritte zu erläutern und Ihnen andererseits wichtige Informations- und Ansprechpersonen zu nennen.
Leitfaden des LLUR zum Bodenschutz beim Bauen
Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) hat einen Leitfaden zum „Bodenschutz beim Bauen“ herausgegeben.
Der Leitfaden soll der Information der am Bau Beteiligten dienen, die Berücksichtigung des Bodenschutzes beim Bauen stärken und eine nachhaltige Nutzung der betroffenen Flächen ermöglichen.
Der Leitfaden soll die Berücksichtigung des Bodenschutzes beim Bauen stärken und zeigen, wie bei Bauvorhaben in Schleswig-Holstein schonend und sparsam mit dem Schutzgut Boden umgegangen werden kann und die nicht überbauten Flächen für zukünftige Nutzungsansprüche geeignet bleiben. Er informiert über alle relevanten bodenbezogenen Themenbereiche, die von Bauvorhaben betroffen sind, gibt Empfehlungen zur Vermeidung / Verminderung bauvorhabenbezogener Bodenbelastungen.
Der Leitfaden orientiert sich dabei an bestehenden Regelungen und Normen.
Sie können den Leitfaden hier herunterladen.