Der Kreis Rendsburg-Eckernförde verlängert die Allgemeinverfügung zur Absonderung nach einem positiven Corona-Test bis zum 3. Mai 2021.
Wer nach einem positiven PCR Test (Labortest) oder einem von geschultem Personal durchgeführten Antigenschnelltest ein positives Testergebnis erhält, muss sich unverzüglich in Quarantäne begeben und das Gesundheitsamt informieren.
Wer nach einem selbst durchgeführten Antigenschnelltest ein positives Testergebnis erhält, muss sich ebenfalls unverzüglich absondern. Er ist dann verpflichtet, in einem Testzentrum einen weiteren Test durchführen zu lassen. Erst, wenn dieser Test ebenfalls positiv ist, muss er sich beim Gesundheitsamt melden. Für die Durchführung des Tests im Testzentrum darf die Quarantäne verlassen werden.
Die Quarantäne- und Meldepflicht gilt auch für Kontaktpersonen der Kategorie I, also Personen, die engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten.
Die Meldung erfolgt bei dem Fachdienst Gesundheitsdienste des Kreises Rendsburg-Eckernförde, über das Bürgertelefon (04331 202-850) oder per E-Mail unter gesundheitsschutz[at]kreis-rd.de.
Folgende Daten müssen mittgeteilt werden:-
- Vor- und Nachname,
- Geburtsdatum,
- Telefonische Erreichbarkeit,
- Anschrift,
- Einordnung der eigenen Person (Ziffer 1 - 3),
- Krankheitssymptome inkl. Mitteilung des Tages des ersten Auftretens,
- Tag des Testes,
- Vor- und Nachname von noch im Haushalt lebenden Personen.