Vorschriften für fleischverarbeitende Betriebe während der Corona-Pandemie werden verlängert
Allgemeine News
Die Allgemeinverfügung des Kreises zur Beschränkung des Einsatzes von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in fleischverarbeitenden Betrieben wird bis zum 15.03.2021 verlängert.