Aufgrund des Erlass des Landes hat der Kreis Rendsburg-Eckernförde durch Allgemeinverfügung vom 20.02.2021 die Test- und Nachweispflicht für Einreisende aus Dänemark angepasst. Danach müssen Grenzpendler und Grenzgänger ab Montag, dem 22. Februar nunmehr bei jeder Einreise ein negatives Antigen-Schnelltest-Ergebnis vorlegen können, das nicht älter als 72 Stunden ist. Bisher reichte ein negatives Ergebnis pro Kalenderwoche.
Diese Regelung gilt bis zum 31. März 2021. Eine Verlängerung ist möglich.