„Bisher konnten sich nur Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde zu der Auffrischungsimpfung anmelden. Viele Unternehmen und sonstige Arbeitgeber im Kreisgebiet beschäftigen aber auch Menschen, die in angrenzenden Kreisen und Städten wohnhaft sind. Diese Personengruppe ist eine wichtige Stütze der Wirtschaft im Kreisgebiet. Deshalb freuen wir uns, dass der Kreis das Booster-Angebot auch auf diese Personen erweitert“, sagt Kai Lass, Geschäftsführer der WFG.
Arbeitgeber, die ihren Sitz im Kreis Rendsburg-Eckernförde haben, können sich für ihr Personal, das nicht im Kreis wohnhaft ist, ab sofort bei der Wirtschaftsförderung eine Bescheinigung für das „Boostern“ anfordern.
Die Impfberechtigung steht auf der WFG-Webseite als beschreibbares PDF zum Download bereit und ist für die jeweilige zu impfende Person auszufüllen. Der Vor- und Nachname sowie das Geburtsdatum reichen aus. Das Formular anschließend per E-Mail an info@wfg-rd.de senden.Die Wirtschaftsförderung sendet die unterschriebenen Formulare dann zurück. Dieses müssen die Impfwilligen bei der Auffrischungsimpfung vorlegen.
Wichtig ist, dass die Anmeldung zu den Impfterminen weiterhinüber die Homepage des Kreises erfolgen muss.
„Uns ist es wichtig mit diesem Angebot die Unternehmen im Kreisgebiet zu unterstützen und auch deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine weitere Chancezu geben, ihren bestehenden Covid-Impfschutz aufzufrischen,“ sagt Landrat Rolf-Oliver Schwemer.
Quelle: Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Rendsburg-Eckernförde